Klage

Deutsche Patientin scheitert mit Klage wegen schadhafter Brustimplantate vor EuGH

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Luxemburg,

Im Skandal um mangelhafte Silikon-Brustimplantate des französischen Herstellers PIP ist eine deutsche Patientin mit einer Schadenersatzklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert.

Silikon-Brustimplantat der Firma PIP
Silikon-Brustimplantat der Firma PIP - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht gibt Versicherungsunternehmen Recht.

Das Gericht entschied am Donnerstag, dass eine Versicherung den Haftpflichtschutz auf betroffene Frauen in Frankreich beschränken kann. Der Fall geht nun zurück an die deutsche Justiz.

Der deutschen Patientin waren im Jahr 2006 die mangelhaften Implantate eingesetzt worden. Sie klagte später vor deutschen Gerichten gegen die französische Versicherung der PIP auf Schadenersatz. Das Versicherungsunternehmen berief sich jedoch darauf, dass der Versicherungsschutz vertraglich auf Frankreich beschränkt sei.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main legte den Fall dem EuGH vor. Das Frankfurter Gericht wollte wissen, ob der Versicherungsausschluss mit dem Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit vereinbar ist.

Der EuGH entschied nun im Sinne der Versicherung: Das allgemeine Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit finde «keine Anwendung auf eine in einem Vertrag zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem Hersteller von Medizinprodukten enthaltene Klausel, die die geografische Reichweite der Deckung der Haftpflichtversicherung für diese Produkte auf Schäden beschränkt, die im Gebiet eines einzigen Mitgliedstaats eintreten».

Das Gericht in Luxemburg verwies darauf, dass die Patientin in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat (Deutschland) medizinische Leistungen erhalten habe und der Versicherungsvertrag zwischen zwei Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat (Frankreich) geschlossen wurde.

Bereits im Februar war der zuständige EuGH-Generalanwalt Michal Bobek in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass das Unionsrecht einer solchen Beschränkung nicht entgegenstehe. Die Richter folgten nun dessen Schlussantrag.

Der EuGH verwies am Donnerstag zudem darauf, dass er nicht über den nationalen Rechtsstreit entscheide. Es sei Sache des nationalen Gerichts, über die Rechtssache im Einklang mit der EuGH-Entscheidung zu urteilen. Indes binde die EuGH-Entscheidung in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem befasst würden.

Der Skandal um die Silikon-Brustimplantate war im Jahr 2010 bekannt geworden. Der französische Hersteller Poly Implants Prothèses (PIP) hatte über Jahre hinweg minderwertige Implantate vertrieben, die mit billigem Industriesilikon statt mit Spezialsilikon befüllt waren. Zwischen 2001 und 2010 waren eine Million dieser Implantate in Umlauf gebracht worden. Die PIP-Kissen reissen leichter und können Entzündungen auslösen. Schätzungsweise 400.000 Frauen weltweit waren betroffen - ihnen wurde empfohlen, die Implantate entfernen zu lassen.

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