Klage gegen Italiens Umgang mit Bootsflüchtlingen abgewiesen
Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Italien im Umgang mit Bootsflüchtlingen nicht gegen geltendes Recht verstossen.

In einem Rechtsstreit um das mutmasslich illegale Zurückdrängen von Bootsflüchtlingen hat Italien laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nicht gegen geltendes Recht verstossen. Die Richterinnen und Richter sahen es nicht als erwiesen an, dass Italien die libysche Küstenwache unrechtmässig mit dem Zurückholen der gekenterten Migranten beauftragte. Das geht aus ihrem in Strassburg veröffentlichten Urteil hervor.
In dem Fall geht es um rund 150 Menschen, die sich 2017 im Schlauchboot auf den Weg von Libyen nach Europa machten und kenterten. Viele Menschen starben bei dem Vorfall, laut Klägerseite auch Kinder. 17 Überlebende aus Ghana und Nigeria reichten in der Folge Klage beim EGMR ein.
Vorfall in libyscher Seenotrettungszone
Dem Urteil zufolge wies die italienische Küstenwache umliegende Schiffe zur Rettung an und informierte die libysche Leitstelle, da der Vorfall Italien zufolge in der libyschen Seenotrettungszone lag. Ein libysches Schiff war zuerst vor Ort. Laut der Klägerseite verursachte es dabei Wellen, die zum Tod mehrerer Migranten führten.
Zudem habe die Besatzung im Wasser treibende Migranten geschlagen und bedroht. Das Rettungsschiff «Sea-Watch 3» erreichte den Unglücksort ebenfalls und holte weitere Geflüchtete aus dem Wasser.
Keine Beweise für Pushbacks
Der EGMR hatte Italien in einem früheren Urteil bereits wegen sogenannter Pushbacks verurteilt, also dem aktiven Zurückdrängen von Geflüchteten. Nach Meinung der Kläger führte Italien auch im vorliegenden Fall eine Art «Pushback» aus, allerdings in Kooperation mit libyschen Booten – sogenannte Pullbacks.
Das sahen die Richterinnen und Richter nicht als erwiesen an, obwohl Italien die libysche Regierung finanziell für ihre Aktionen zur See unterstützt. Die Richterinnen und Richter begründeten das unter anderem mit dem Ort des Vorfalls. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass das libysche Schiff unter der Kontrolle Italiens gestanden habe.