Deutsche Länderkammer ebnet Weg für schärfere EU-Asylregeln
Die Regeln zur Umsetzung des verschärften europäischen Asylrechts in Deutschland sind von der Länderkammer Bundesrat gebilligt worden und haben damit die letzte gesetzliche Hürde genommen.

Kernpunkte der Reform, die europaweit ab dem 12. Juni gilt, sind verpflichtende Identitätskontrollen bei Ankommenden an den EU-Aussengrenzen. Für Menschen aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote sind Asylprüfungen im Grenzverfahren vorgesehen.
Deutschland als Staat mitten in Europa ist von den Aussengrenzverfahren lediglich mit Blick auf internationale Flughäfen und Seehäfen betroffen. Bei Ablehnung sollen die Asylbewerber gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.
Man sei den Bundesländern entgegengekommen und habe in einer Protokollerklärung zu dem Beschluss festgehalten, dass das Grenzverfahren als «gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern angesehen wird», sagte Daniela Ludwig, parlamentarische Staatssekretärin im Innenministerium.
Verfahren für Schutzsuchende, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, werden kürzer. Die Überstellung der Asylbewerber in den für ihr Verfahren zuständigen Staat wird länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht.
Die Bundesländer können sogenannte Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht einrichten. Dort sollen Menschen untergebracht werden, die Deutschland verlassen, weil ein anderes EU-Land für ihr Verfahren verantwortlich ist.
Stark belasteten Staaten an den EU-Aussengrenzen soll künftig ein Teil der Asylsuchenden abgenommen werden. Dass Deutschland dieses Jahr über diesen Solidaritätsmechanismus niemanden aufnehmen muss, hängt unter anderem damit zusammen, dass in den vergangenen Jahren viele Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine dorthin gegangen waren.
Die oppositionellen Grünen haben die neuen Regeln als grösste Asylrechtsverschärfung seit 1993 kritisiert. Europäische Regeln müssten zwar umgesetzt werden, die regierende Koalition von Christ- und Sozialdemokraten habe ihren Ermessensspielraum dabei aber mit übermässiger Härte genutzt. Im Bundesrat hatte es unter anderem Diskussion über die Regelungen gegeben, die Minderjährige betreffen.














