Haft

    Dänische Ex-Ministerin Inger Støjberg muss 60 Tage in Haft

    Keystone-SDA
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    Dänemark,

    Die Ex-Ausländer-Ministerin Dänemarks, Inger Støjberg, muss ins Gefängnis. Sie wurde verurteilt ein asylsuchendes syrisches Paar vorsätzlich getrennt zu haben.

    Inger Støjberg
    Die ehemalige Aussenministerin Dänemarks, Inger Støjberg. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Inger Støjberg, die Ex-Immigrationsministerin Dänemarks, wurde zu 60 Tagen Haft verurteilt
    • Eine deutliche Mehrheit des sogenannten Reichsgerichts sprach die Ex-Ministerin schuldig.
    • Im Fall eines asylsuchenden Paares aus Syrien habe sie vorsätzlich gehandelt.

    Inger Støjberg wurde Amtsvergehen vorgeworfen. Nun wurde die frühere Ausländer-Ministerin Dänemarks zu 60 Tagen Gefängnis verurteilt. Für den Prozess wurde extra ein sogenanntes Reichsgericht eingesetzt.

    Eine deutliche Mehrheit befand die Ex-Ministerin für schuldig. Sie habe im Fall der Trennung eines asylsuchenden Paares aus Syrien vorsätzlich gehandelt. Berufung kann nicht eingelegt werden.

    Støjberg war unter dem damaligen Regierungschef Lars Løkke Rasmussen von 2015 bis 2019 Ausländer- und Integrationsministerin. Der Konservativen wird vorgeworfen, in dieser Zeit widerrechtlich die Trennung eines asylsuchenden Paares angeordnet zu haben. Der Grund war die Minderjährigkeit der Frau. Im Prozess ging es um den Fall eines Paares aus Syrien.

    Ihr Ministerium hatte im Februar 2016 in einer Mitteilung erklärt: Alle Asylpaare würden ausnahmslos getrennt untergebracht, wenn einer der Partner minderjährig sei. Dabei handelte es sich laut Gericht um eine rechtswidrige Anweisung. 23 Paare waren davon betroffen.

    Staatsanwaltschaft forderte vier Monate für Inger Støjberg

    «Ich bin sehr, sehr überrascht, das muss ich sagen», sagte Inger Støjberg nach der Urteilsverkündung. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Monate Haft gefordert, die Verteidigung Freispruch.

    Eine Mehrheit im dänischen Parlament hatte Anfang Februar dafür gestimmt, Støjberg wegen Amtsvergehens vor das Sondergericht zu stellen. Ein Verfahren vor solch einem Gericht ist in Dänemark sehr selten: Es handelte sich erst um das sechste in der dänischen Geschichte und das zweite der vergangenen 100 Jahre. Die Instanz befasst sich mit Vorwürfen gegen Minister wegen unerlaubter Amtsausübung.

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