In Dänemark steht die ehemalige Ausländerministerin Inger Støjberg vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, Migranten-Paare widerrechtlich getrennt zu haben.
Inger Stojberg
Die damalige dänische Integrationsministerin Inger Støjberg spricht am Gästehaus der Landesregierung mit Journalisten. (Archivbild) - sda - Keystone/dpa/Thomas Eisenkrätzer
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Das Wichtigste in Kürze

  • Inger Støjberg war die Ausländer- und Integrationsministerin von Dänemark.
  • Dabei war sie in widerrechtliche Trennungen von Ausländer-Paaren verwickelt.
  • Nun ist ihr Fall vor dem Reichsgericht – als zweites Verfahren im letzten Jahrhundert.

In einem historischen Prozess steht in Dänemark seit Donnerstag die frühere Ausländer- und Integrationsministerin Inger Støjberg wegen Amtsvergehens vor einem sogenannten Reichsgericht.

Soll widerrechtlich Paar getrennt haben

Ihr wird vorgeworfen, dass sie als Ministerin widerrechtlich angeordnet habe, ein asylsuchendes Paar aus Syrien voneinander zu trennen, weil die Frau minderjährig war. Støjberg, die für ihre harte Linie gegen Ausländer bekannt war, hat das stets bestritten.

Die 48-Jährige beruft sich auf ein entsprechendes Memorandum der Migrationsbehörde. Dessen Existenz wurde aber erst bekannt, als der Fall, der letztlich zu Støjbergs Austritt aus der konservativen Partei Venstre führte, vor einer Untersuchungskommission landete.

Verfahren mit Seltenheitswert

Ein Verfahren vor einem Reichsgericht ist sehr selten. Die Instanz befasst sich mit Vorwürfen gegen Kabinettsmitglieder wegen unerlaubter Amtsausübung. Es handelt sich um das sechste solche Verfahren in der dänischen Geschichte und das zweite in den vergangenen 100 Jahren.

Flüchtlingslager Kopenhagen
Ein neues Flüchtlingsauffanglager südlich von Kopenhagen. (Symbolbild) - Keystone

«Es ist völlig inakzeptabel, dass Kinderbräute mit ihren Ehepartnern in dänischen Asylzentren untergebracht werden», schrieb Støjberg im Februar 2016 bei Facebook. «Das muss sofort gestoppt werden, und ich werde die dänische Einwanderungsbehörde sofort benachrichtigen.»

23 Paare wurden auf die Anweisung hin voneinander getrennt. In vielen Fällen wurden die Ehepartner in verschiedenen Aufnahmelagern untergebracht. Auf gemeinsame Kinder oder Schwangerschaft wurde keine Rücksicht genommen.

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