Er soll mit rund 120 Kilometern pro Stunde durch eine Tempo-70-Zone gefahren sein. CDU-Bundestagsabgeordneter Philipp Amthor soll seinen Führerschein abgeben - und eine Geldstrafe muss er auch zahlen.
«Zu schnelles Fahren ist immer unnötig und sollte nicht relativiert werden»: Philipp Amthor. Foto: Jens Büttner/dpa
«Zu schnelles Fahren ist immer unnötig und sollte nicht relativiert werden»: Philipp Amthor. Foto: Jens Büttner/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen zu schnellen Fahrens soll der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor seinen Führerschein für einen Monat abgeben und eine Geldstrafe von 450 Euro zahlen.

Dazu verurteilte ihn das Amtsgericht Pasewalk. Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit sei nach den Vorschriften der Bussgeldkatalogverordnung erfolgt, die einkommensunabhängige Sanktionen vorsehe, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu der Verhandlung war es laut NDR gekommen, weil Amthor das auferlegte Bussgeld nicht akzeptieren wollte. Der heutige Chef der CDU-Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern im Bundestag soll im vergangenen Jahr mit rund 120 Kilometern pro Stunde durch eine Tempo-70-Zone gefahren sein.

«Reklamiere keine Sonderrechte»

«Ich habe mich in dem Verfahren selbst gar nicht eingelassen, sondern über einen facherfahrenen Anwalt einige Rechtsfragen prüfen lassen», sagte der 29-Jährige der Deutschen Presse-Agentur. «Natürlich reklamiere ich dabei keine Sonderrechte auf zu schnelles Autofahren, aber es ist auch nicht unanständig, einen Bussgeldbescheid gerichtlich überprüfen zu lassen. Das steht jedermann zu. In jedem Fall gilt: Zu schnelles Fahren ist immer unnötig und sollte nicht relativiert werden.»

Amthors Anwalt hatte nach Angaben des Amtsgerichts Pasewalk erklärt, der Bundestagsabgeordnete sei gar nicht der Fahrer gewesen. «Der in der Hauptverhandlung persönlich anwesende Betroffene hat sich zur Sache durch seinen Verteidiger dahingehend eingelassen, dass er bestreite, zur Tatzeit Führer des Tatfahrzeuges gewesen zu sein.» Er habe die Richtigkeit des Messergebnisses in Abrede gestellt.

«Das Gericht vermochte sich gleichwohl davon zu überzeugen, dass der Betroffene das Fahrzeug geführt hatte und dass das Messergebnis zutrifft», erklärte ein Sprecher am Mittwoch. Nach Medienberichten war Amthor von einer Blitzerkamera fotografiert worden und auf den Aufnahmen deutlich zu erkennen gewesen. Der Politiker äusserte sich auf Anfrage zunächst nicht zu diesem Punkt.

Das Fahrverbot würde laut Amthor nur dann rechtskräftig, wenn er keine zulässige Rechtsbeschwerde gegen das Urteil einlegen würde. Dies prüfe er gegenwärtig. Amthor hatte im Sommer 2020 wegen einer Lobby-Affäre seine Bewerbung für den CDU-Landesvorsitz zurückgezogen. Im September hatte er über die Landesliste den Wiedereinzug in den Bundestag geschafft.

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