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Bürokratie: EU-Staaten verschlimmern Brüsseler Vorgaben

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Deutschland,

«Brüssel» und «Bürokratie» sind im Sprachgebrauch mancher Politiker nahezu gleichbedeutend. Doch laut einer neuen Studie machen nationale Behörden bürokratiegeplagten Unternehmen das Leben noch schwerer.

Deutsche Behörden verlangen eine zusätzliche Information oder ein Dokument, von denen in der Brüsseler Direktive gar nicht die Rede ist.
Deutsche Behörden verlangen eine zusätzliche Information oder ein Dokument, von denen in der Brüsseler Direktive gar nicht die Rede ist. - Ralf Hirschberger/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Nationale Behörden in der EU verschärfen nach einer neuen Studie häufig ohne Not die bürokratischen Vorgaben aus Brüssel.

Zu diesem Schluss kommen Forscher des Basler Prognos-Instituts, des Centrums für Europäische Politik in Freiburg und des italienischen Csil-Instituts in ihrer veröffentlichten Untersuchung. Auftraggeber war die Münchner Stiftung Familienunternehmen.

Am Beispiel der EU-Entsenderichtlinie analysieren die Autoren, wie die Verwaltungen in Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien die Richtlinie umsetzen. Ergebnis: In drei der vier Länder verlangen die Behörden von Unternehmen mehr Informationen, als nach der Brüsseler Ursprungsversion nötig wären.

Die Entsenderichtlinie soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer überall in der EU zu vergleichbaren Bedingungen arbeiten. Laut Studie liegt Frankreich bei der Umsetzung der Richtlinie in Sachen Bürokratie an der Spitze.

Nur Italien die Brüsseler Massgabe ohne Zusatzwünsche um

Die französischen Behörden verlangen demnach 14 zusätzliche Informationen oder Dokumente, von denen in der Brüsseler Direktive gar nicht die Rede ist. Darunter sind laut Studie Angaben zu Arbeitszeit, Gehalt, Unterbringung, Umsatzsteuernummer und dienstliche Auslagen, ausserdem Gesundheitszeugnisse.

Österreich verlangt demnach neun in der EU-Richtlinie nicht genannte Informationen, Deutschland eine. Nur Italien setzt laut Studie die Brüsseler Massgabe ohne bürokratische Zusatzwünsche um. Allerdings sind laut Studie in Deutschland Arbeitnehmer mit Gehältern von über 2000 Euro von den Vorgaben vielfach ausgenommen.

Die Autoren gehen davon aus, dass die Erfüllung der Anforderungen in allen vier Ländern grossen zeitlichen Aufwand verursacht. Dazu gehört, dass Unternehmen, die Mitarbeiter in einen anderen EU-Staat entsenden wollen, zunächst herausfinden müssen, was das jeweilige Land an Informationen verlangt.

Die auftraggebende Stiftung Familienunternehmen beklagte, dass die Entsenderichtlinie Unternehmen mit zusätzlichem Arbeitskräftebedarf eigentlich das Leben erleichtern statt erschweren machen könnte. «Doch die Gesetzgeber in den Mitgliedsstaaten träufeln lähmenden Bürokratismus in diesen dynamischen Prozess», kritisierte Vorstand Rainer Kirchdörfer.

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