Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Dienstag eine Entscheidung zur Triage in Krankenhäusern wegen der Corona-Pandemie (09.30 Uhr).
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Bundesverfassungsgericht - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine sogenannte Triage betrifft Situationen, in denen weniger Plätze oder Geräte zur Verfügung stehen, als für die Patienten erforderlich..
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Die behinderten oder chronisch kranken Beschwerdeführer wollen sicherstellen, dass sie im Fall knapper Plätze auf den Intensivstationen nicht benachteiligt werden. (Az: 1 BvR 1541/20)

Eine sogenannte Triage betrifft Situationen, in denen weniger Plätze oder Geräte zur Verfügung stehen, als für die Patienten erforderlich. Ärzte müssen dann entscheiden, welche Patienten beispielsweise ein Beatmungsgerät erhalten. Nach den hierfür bislang massgeblichen «Empfehlungen» der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin sind dabei die klinischen Erfolgsaussichten das entscheidende Kriterium. Die Beschwerdeführer fordern dagegen eine gesetzliche Regelung.

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