Bundesverfassungsgericht urteilt zur steuerlichen Behandlung der Erstausbildung
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am Freitag (9.30 Uhr) eine Entscheidung zur steuerlichen Behandlung der Kosten einer Erstausbildung veröffentlichen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hält dies für verfassungswidrig..
Solche Ausgaben, etwa Arbeitsmaterial oder Studiengebühren, können bislang nur als Sonderausgaben im selben Jahr geltend gemacht werden. Das wirkt sich nur dann aus, wenn überhaupt steuerpflichtige Einkünfte bestehen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hält dies für verfassungswidrig. Ausgaben schon für die Erstausbildung müssten als Werbungskosten behandelt werden. Diese können für nachfolgende Jahre fortgeschrieben werden. Schon 2014 hatte der BFH daher sechs Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. (Az: 2 BvL 22/14 und weitere)