Die Vereinbarungen der Ministerpräsidentenkonferenz haben den Bundestag passiert. So sind unter anderem Menschen mit Auffrischimpfungen von einer Quarantäne als Kontaktperson Infizierter ausgenommen.
Der Plenarsaal des Deutschen Bundestages in Berlin. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Der Plenarsaal des Deutschen Bundestages in Berlin. Foto: Kay Nietfeld/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundestag hat den Weg für die zwischen Bund und Ländern verabredeten neuen Quarantäneregeln in der Corona-Pandemie freigemacht.

Die Verordnung, die gebilligt wurde, schafft unter anderem den rechtlichen Rahmen dafür, dass sich dreifach geimpfte Kontaktpersonen von Corona-Infizierten nicht mehr isolieren müssen. Ausserdem werden damit kürzere Quarantänezeiten ermöglicht, um bei stark steigenden Infektionszahlen den personellen Zusammenbruch wichtiger Versorgungsbereiche zu verhindern.

Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss am Freitag noch der Bundesrat zustimmen. Konkret umgesetzt werden die Regeln dann anschliessend von den einzelnen Bundesländern. Damit werden Vereinbarungen der Ministerpräsidentenkonferenz aus der vergangenen Woche umgesetzt.

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