Bundesrat stoppt Adoptionshilfegesetz
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf für mehr staatliche Unterstützung bei Adoptionen gestoppt, weil dieser nach Auffassung mehrerer Landesregierungen lesbische Paare diskriminiert.

Das Wichtigste in Kürze
- Länder sehen Diskriminierung lesbischer Paare mit Kindern.
Die vom Bundestag im Mai beschlossene Neuregelung, die Familien eine fundierte Begleitung bei Adoptionen sichern soll, verfehlte am Freitag in der Länderkammer die Mehrheit. Die Vorlage hatte auch vorgesehen, dass für lesbische Paare künftig eine verpflichtende Beratung bei der Stiefkindadoption gelten soll. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) kündigte einen neuen Vorstoss an.
Grüne und Linke hatten bereits bei der Beschlussfassung im Bundestag kritisiert, dass die neu eingeführte Beratungspflicht zu einer Diskriminierung lesbischer Paare führe. «Sie sind die einzigen, die ihre Einigung als Eltern nachweisen müssen», sagte am Freitag der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) im Bundesrat.
Den Familien würden unnötig «Steine in den Weg gelegt», kritisierte der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Bei lesbischen Paaren sei die Mit-Mutter ohnehin auf die Stiefkindadoption angewiesen. Diese Benachteiligung werde durch die jetzige Regelung noch verschärft.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) appellierte am Freitag im Bundesrat vergeblich an die Länder, dem Gesetz trotz der Kritik zuzustimmen. Sie verwies darauf, dass die Bundesregierung zugesagt habe, das Problem über eine Änderung des Abstammungsrecht zu lösen.
Dann würden lesbische Paare mit Kindern als Abstammungsfamilien behandelt und nicht mehr als Adoptionsfamilien. Damit würde die im jetzt gescheiterten Gesetz vorgesehene Beratungspflicht für lesbische Ehen wohl hinfällig.
«Der Bundesrat hat heute die Chance vertan, ein gutes Vorhaben zum Abschluss zu bringen», erklärte Giffey nach der Abstimmung. «Das bedauere ich.» Sie wolle sich mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) für eine Änderung im Abstammungsrecht und die Einführung einer rechtlichen Mit-Mutterschaft einsetzen, kündigte sie an.
Im Bundesrat kam am Freitag zwar auch keine Mehrheit für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zustande. Dies könnten aber nun Bundesregierung und Bundestag machen, um in dem Gremium nach einer Einigung zu suchen.
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) begrüsste die Entscheidung des Bundesrats. Die Länderkammer habe sich «einer Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien verweigert», hiess es in einer Erklärung. Giffey müsse das Adoptionshilfe-Gesetz so formulieren, «dass dadurch lesbische Mütter bei der rechtlichen Anerkennung ihrer Familie nicht noch mehr benachteiligt werden als im bestehenden Recht».
Kern des gescheiterten Adoptionshilfegesetzes ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Beratung bei Adoptionen. Um die Position der Herkunftseltern zu stärken, sollen diese gegenüber der Vermittlungsstelle einen Rechtsanspruch auf allgemeine Information über das Kind erhalten.
Adoptivkinder, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, sollen künftig stets durch eine Fachstelle vermittelt werden. Damit soll verhindert werden, dass sie ohne Begleitung in die Bundesrepublik kommen.