Bundesgesundheitsministerium hält Verzicht auf Masken im ÖPNV für «unvorsichtig»

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Deutschland,

Das Bundesgesundheitsministerium hat Pläne Schleswig-Holsteins kritisiert, die Corona-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zum Jahresende auslaufen zu lassen.

FFP2-Maske
FFP2-Maske - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Sprecherin: Plan Schleswig-Holsteins betrifft Maskenpflicht im Fernverkehr nicht.

«Masken schützen erwiesenermassen vor Infektionen», sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag in Berlin. «Auf diesen Schutz zu verzichten, das halten wir für unvorsichtig.» Die Sprecherin betonte zugleich, dass die im Infektionsschutzgesetz verankerte bundesweite Maskenpflicht im Fernverkehr in diesem Winter keinesfalls infrage stehe.

Schleswig Holstein hatte am Freitag Gespräche mit anderen Bundesländern über die Maskenpflicht im ÖPNV angekündigt. Ziel ist es demnach laut Landesregierung, «die Maskenpflicht spätestens mit auslaufender Verordnung zum 1. Januar 2023 enden zu lassen».

Die Sprecherin des von Karl Lauterbach (SPD) geführten Gesundheitsministeriums hielt eine solche Ansage für verfrüht: «Wir haben jetzt Mitte November. Wie die Infektionslage dann Ende Dezember aussehen wird, wie die Lage auch in den Krankenhäusern sein wird, können wir alle noch nicht beurteilen – auch Schleswig-Holstein nicht.» Gerade im Nahverkehr, wo sich Menschen auf dem Weg zur Arbeit «auf engstem Raum dicht gedrängt» aufhielten, sei die Maskenpflicht sinnvoll.

Ein Sprecher des FDP-geführten Bundesverkehrsministeriums sagte, sollte es eine Entspannung geben, wäre es aus Sicht seines Hauses «vertretbar, auf Freiwilligkeit zu setzen». Darüber müssten aber die Experten entscheiden. «Wir müssen sehr genau beobachten, wie sich die Lage weiterentwickelt. Und dann sind die Länder in der Verantwortung, diese Verpflichtungen zurückzunehmen.»

Auch die Sprecherin des Gesundheitsministeriums betonte, beim Nahverkehr sei es Sache der Länder, über die Maskenpflicht zu entscheiden. Auf Bundesebene mit Blick auf den Fernverkehr gebe es keine Überlegungen, an der geltenden Rechtslage etwas zu ändern. Das Infektionsschutzgesetz mit der entsprechenden Regelung sei beschlossen und gelte bis Ende April.

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