Beschwerde gegen Lkw-Nachtfahrverbot auf Inntalautobahn eingelegt

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Deutschland,

Der deutsche Logistikverband BGL und weitere europäische Branchenverbände wehren sich gegen das Lkw-Nachtfahrverbot auf der Inntal-Autobahn (Ö).

Lastwagen stehen auf der Autobahn nahe österreichisch-ungarischen Grenze im Stau. Foto: Ronald Zak/AP/dpa
Lastwagen stehen auf der Autobahn nahe österreichisch-ungarischen Grenze im Stau. Foto: Ronald Zak/AP/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Europäische Branchenverbände haben bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt.
  • Diese richtet sich gegen das Lkw-Nachtfahrverbot auf der Inntal-Autobahn (Ö).
  • Das Verbot würde die Grundfreiheit des freien Warenverkehrs massiv eingeschränkt.

Der deutsche Logistikverband BGL und andere europäische Branchenverbände haben bei der EU-Kommission Beschwerden eingelegt. Dies gegen das Lkw-Nachtfahrverbot auf der Tiroler Inntal-Autobahn.

Durch das generelle Verbot werde die von den EU-Verträgen garantierte Grundfreiheit des freien Warenverkehrs massiv eingeschränkt. Das teilte der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) am Dienstag in Frankfurt mit.

Es handle sich um eine unverhältnismässige Massnahme, die die Interessen der Wirtschaft erheblich beeinträchtige. Die Luftqualität im Inntal werde dadurch nicht wie behauptet verbessert.

Beschränkte Einreise für Lastwagen

Den Angaben zufolge beteiligten sich auch Handelskammern an den förmlichen Beschwerden. Gegen andere Massnahmen Tirols wie die Blockabfertigung und das Sektorale Fahrverbot, plant der BGL ebenfalls eine Beschwerde bei der EU-Kommission.

Das österreichische Bundesland hat in diesem Jahr an mehreren Dutzend Tagen die Einreise für Lastwagen beschränkt. Am Grenzübergang Kufstein/Kiefersfelden dürfen dann pro Stunde höchstens etwa 300 aus Deutschland kommende Lkw einreisen. Dies, um die zum Brenner führende Inntalautobahn zu entlasten.

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Lastwagen stauen sich auf der Autobahn 8 bei Rosenheim in Richtung österreichischer Grenze (Archiv). Foto: Josef Reisner - dpa-infocom GmbH

Gegebenenfalls wird der Schwerverkehr auch völlig zum Erliegen gebracht.

Den Angaben zufolge prüft die EU-Kommission förmliche Beschwerden innerhalb von zwölf Monaten. Sie entscheidet, ob sie ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen den betreffenden Mitgliedsstaat einleitet.

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