Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen Falschparker an Haltestellen durch Abschlepper umsetzen lassen.
Strassenverkehr in Berlin
Strassenverkehr in Berlin - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Richter bestätigen allgemeine Befugnis - Mann klagte gegen Gebührenbescheid .

Das entschied das Verwaltungsgericht der Hauptstadt nach Angaben vom Montag und bestätigte damit zugleich eine Bestimmung im sogenannten Berliner Mobilitätsgesetz. Geklagt hatte ein Autofahrer, der nahe einer Bushaltestelle geparkt hatte. Die BVG veranlassten die Umsetzung, dafür erhielt der Mann einen Gebührenbescheid über 208,33 Euro.

Laut Gericht war es das erste Mal, dass es sich mit dem fraglichen Passus im landeseigenen Mobilitätsgesetz befasste. Demnach ist die Übertragung der Befugnis zur Überwachung des sogenannten ruhenden Verkehrs auf die Berliner Verkehrsbetriebe auf den für den Nahverkehr vorgesehenen Flächen zulässig. Die BVG nehme als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts Ordnungsaufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr wahr und könne daher bei verkehrswidrigen Parkvorgängen selbst tätig werden, entschied das Gericht.

Die Argumentation des Manns, der die Rechtmässigkeit des Gebührenbescheids anzweifelte und die Massnahme für unverhältnismässig hielt, wies das Gericht ab. Der Kläger habe in einem Abstand von weniger als 15 Metern um ein Haltestellenschild geparkt, was verboten sei. Ob der Busverkehr konkret behindert werde, sei unerheblich. Das reibungslose Funktionieren des öffentlichen Nahverkehrs habe einen hohen Stellenwert. Gegen das Urteil kann der Autofahrer vor dem Oberverwaltungsgericht vorgehen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GerichtEuro