Schuldsprüche im Prozess um verletzte Eiskunstläuferin in Lausanne

Keystone-SDA
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Lausanne,

Ein Gericht in Lausanne hat zwei Techniker nach einem schweren Sturz einer Eiskunstläuferin bei den Jugend-Winterspielen 2020 verurteilt. Sie erhielten bedingte Geldstrafen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung, wie die Gerichtspräsidentin am Montag erklärte.

Freiheitsstrafe
Zwei Techniker wurden nach dem schweren Sturz einer Eiskunstläuferin in Lausanne verurteilt. (Symbolbild) - sda

Die damals 35-jährige Russin hing bei einer Probe zur Eröffnungsfeier der Olympischen Jugendspiele in Lausanne an einem Reifen und stürzte wegen eines falsch aufgewickelten Stahlseils aus etwa fünf Metern auf den Boden der Vaudoise Arena.

Sie erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen, unter anderem an einer Hand und im Gesicht. Ihre berufliche Tätigkeit konnte sie nie mehr aufnehmen.

Nun wurden die beiden Techniker wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt, erklärte die Vorsitzende des Lausanner Gerichts am Montag. Nach Ansicht der Richterin haben sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Sie erhielten eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 50 Franken auf Bewährung mit einer Frist von zwei Jahren.

Der Ehemann der verunfallten Akrobatin, der als ihr Assistent tätig war, wurde hingegen freigesprochen. Dasselbe gilt für zwei weitere Techniker des auf Bühnentechnik spezialisierten Deutschschweizer Unternehmens.

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