Frau starb am Grossglockner - Bewährungsstrafe für Freund
Ein Mann liess seine entkräftete Freundin am Grossglockner zurück, sie starb. Nun wurde er wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Todesunglück am Grossglockner wurde der Begleiter der Frau verurteilt.
- Er erhielt wegen grob fahrlässiger Tötung eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten.
- Er liess seine schlecht ausgerüstete, unterkühlte und desorientierte Freundin zurück.
Nach dem Erfrierungstod einer jungen Frau auf dem Grossglockner in Österreich ist ihr Freund und Kletterpartner wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Richter am Landesgericht Innsbruck verhängte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe.
Die 33-jährige Frau und ihr heute 37 Jahre alter Freund waren im Januar 2025 auf den höchsten Berg Österreichs gestiegen. Die völlig entkräftete Frau starb in der Nacht bei eisigem Wind knapp unterhalb des 3798 Meter hohen Gipfels, während der Mann versuchte, Hilfe zu holen.
Partnerin «schutzlos, unterkühlt und desorientiert» zurückgelassen
Zu Beginn des Prozesses hatte sich der Angeklagte mit einem emotionalen Statement an den Richter gewandt. Er wolle sagen, «dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist». Er bekannte sich vor dem Landesgericht Innsbruck aber nicht schuldig.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, er habe seine Partnerin in der Nacht «schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert» knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen. Aus Sicht des Anklägers beging der Alpinist eine Reihe schwerer Fehler.
Angeklagter: Freundin war sehr sportlich
Der Staatsanwalt sprach von mangelhafter Planung und Ausrüstung, von einer versäumten Umkehr trotz eisigen Windes, und von einer viel zu späten Alarmierung der Rettungskräfte in der Nacht.
Der Angeklagte betonte im Prozess, dass seine Anfang 2025 am Grossglockner gestorbene Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. «Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen», sagte der 37-Jährige.
Der 37-Jährige verfügte über grosse Erfahrung mit anspruchsvollen alpinen Bergtouren. Sein Wissen hat er sich allerdings nicht in Kursen angeeignet, sondern direkt am Berg und durch Online-Videos. Seine Freundin war ebenfalls viel in den Bergen unterwegs, doch sie hatte kaum Erfahrung mit hochalpinen Touren im Winter, wie der Richter betonte.










