Aussage von Mitangeklagtem in Prozess um Polizistenmorde von Kusel erneut verschoben

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Deutschland,

Die für Mittwoch vor dem Landgericht im rheinland-pfälzischen Kaiserslautern erwartete Aussage des Mitangeklagten im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel ist erneut verschoben worden.

Hauptangeklagter im Gerichtssaal
Hauptangeklagter im Gerichtssaal - POOL/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Staatsanwaltschaft Saarbrücken erhebt weitere Anklage wegen Jagdwilderei.

Der Hauptangeklagte sei an Corona erkrankt, sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP. Eine Fortsetzung der Verhandlung ist für Mitte Oktober geplant. Dann soll die Aussage des Mitangeklagten Florian V. nachgeholt werden.

Die Aussage des 33-Jährigen war bereits für die vergangene Woche erwartet worden. Sie wurde jedoch kurzfristig verschoben, weil der psychiatrische Gutachter an Corona erkrankt war. V. antwortete daraufhin lediglich auf Fragen zu seinem Leben und Werdegang. Der 33-Jährige ist wegen gemeinschaftlicher gewerbsmässiger Jagdwilderei in der Tatnacht sowie versuchter Strafvereitelung angeklagt.

Als Hauptangeklagter gilt der 39-jährige Andreas S., der die Polizistin und den Polizisten am 31. Januar bei einer Verkehrskontrolle erschossen haben soll, um eine Jagdwilderei zu verdecken. S. werden zwei vollendete Morde sowie versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll die Polizisten aus Habgier getötet haben.

Ursprünglich wurde V. ebenfalls des Mordes verdächtigt. Der Verdacht erhärtete sich aber nicht, weshalb der Mordvorwurf gegen ihn fallen gelassen wurde. S. stellte die Situation zum Prozessauftakt im Juni als Notwehr dar und erhob schwere Vorwürfe gegen V., der zunächst bei der Polizei umfangreich ausgesagt hatte, danach aber schwieg.

Unterdessen erhob die Staatsanwaltschaft Saarbrücken laut Mitteilung vom Mittwoch eine weitere Anklage gegen S. wegen Jagdwilderei. Darüber hinaus wirft sie ihm einen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr, versuchte gefährliche Körperverletzung und falsche Verdächtigung vor. In diesem Fall geht es um eine Jagdwilderei aus dem September 2017. Damals soll er in der Nähe von Spiesen-Elversberg im Saarland illegal ein Reh geschossen haben.

Ein Zeuge, der dies beobachtet haben soll, habe sich dem Auto von S. auf einem Feldweg entgegengestellt und versucht, seine Flucht zu verhindern. Der 39-Jährige soll jedoch auf ihn zugefahren sein. Dabei habe er erhebliche Verletzungen des Manns in Kauf genommen, um die Aufdeckung seiner Wilderei zu verdecken. Der Zeuge habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können.

S. habe die Vorwürfe gegenüber den Ermittlern bestritten, zwei mutmassliche Alibizeugen sollen seine Version gestützt haben. Das Verfahren wurde eingestellt. Der 39-Jährige habe daraufhin Anzeige gegen den Zeugen wegen Verleumdung gestellt. Dieses sei später ebenfalls eingestellt worden.

Die Ermittlungen in diesem Fall wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen zu den tödlichen Schüssen auf die rheinland-pfälzischen Polizisten wieder aufgenommen. Einer der beiden mutmasslichen Alibizeugen habe seine damalige Aussage inzwischen zurückgenommen.

Dadurch sei der Fall neu bewertet worden. Über die Zulassung der Anklage muss das Amtsgericht Neunkirchen entscheiden. Gegen S. wird laut Staatsanwaltschaft noch in einem gesonderten Verfahren wegen weiterer Wildereidelikte ermittelt. Dieses sei noch nicht abgeschlossen.

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