Aussage des Hauptangeklagten im Lübcke-Prozess geplant
Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist für Mittwoch (10.00 Uhr) die Aussage des Hauptangeklagten Stephan E. geplant.

Das Wichtigste in Kürze
- In einer ersten Vernehmung hatte E. wenige Tage nach seiner Festnahme den Mord an Lübcke gestanden..
Insgesamt sind drei Verhandlungstage für die Aussage und Rückfragen angesetzt. Die Einlassung verschob sich durch die Abberufung seines Verteidigers Frank Hannig.
In einer ersten Vernehmung hatte E. wenige Tage nach seiner Festnahme den Mord an Lübcke gestanden. Dabei gab er an, allein gehandelt zu haben. Kurze Zeit später widerrief er sein Geständnis. Im Januar liess sich E. erneut zu den Tatvorwürfen ein, beschuldigte jedoch seinen mitangeklagten mutmasslichen Komplizen Markus H., Lübcke im Streit versehentlich erschossen zu haben.