Chantal Galladé: Tochter füllt ihren Stimmzettel aus
Die langjährige Politikerin Chantal Galladé soll das Abstimmen manchmal ihrer minderjährigen Tochter überlassen haben. Das verrät Amélie Galladé in einer Rede.
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Das Wichtigste in Kürze
- Die 20-jährige Amélie Galladé interessierte sich schon früh für Politik.
- Sie verrät, deshalb «auch mal» den Stimmzettel ihrer Mutter ausgefüllt zu haben.
- Erlaubt ist das nicht.
Demnächst flattern wieder Abstimmungsunterlagen in die Schweizer Haushalte. Am 28. September stimmt das Volk über die Abschaffung des Eigenmietwerts und das E-ID-Gesetz ab. Weniger als die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer geht jeweils an die Urne.
Amélie Galladé versuchte, Abstimmungsmuffel zu motivieren. «Abstimmen heisst mitentscheiden – und nicht anderen die Wahl zu überlassen.» Dies sagt das Vorstandsmitglied der GLP Kanton Zürich in ihrer Rede zum 1. August in Brütten ZH.
Sie befürworte das Stimmrechtsalter 16, sagt sie weiter. «Gerade in einer wachsenden Gesellschaft ist es wichtig, dass auch wir jungen Menschen mitentscheiden dürfen.» Sie lebten am längsten mit den Folgen der Entscheide, die heute getroffen würden.
Chantal Galladé sei einverstanden gewesen
Und dann verrät die 20-Jährige ein Geheimnis.
«Ich glaube, das darf ich hier erzählen», sagt Amélie Galladé.
Sie habe sich bereits als Jugendliche für Politik interessiert und engagiert. Sie habe keinen Grund gesehen, weshalb sie nicht abstimmen dürfe. Deshalb habe sie «auch mal den Stimmzettel meiner Mutter ausgefüllt». Dies sei mit deren Einverständnis geschehen.

Bei ihrer Mutter Chantal Galladé handelt es sich um keine Geringere als eine langjährige und bekannte Politikerin. Chantal Galladé ist seit 2023 Zürcher Kantonsrätin der GLP. Von 2003 bis 2018 sass sie für die SP im Nationalrat.
«Gesetzlich nicht erlaubt»
Eine gültige Stimmabgabe ist nur mit den amtlichen Wahl- und Stimmzetteln möglich. Diese müsste von der Stimmberechtigten persönlich und handschriftlich ausgefüllt werden. Das Bundesrecht und das kantonale Recht halten dies fest.
«Den Stimmzettel von einer anderen Person ausfüllen zu lassen, ist gesetzlich nicht erlaubt.» Dies sagt Stephan Ziegler, Wahl- und Abstimmungsleiter im Statistischen Amt des Kantons Zürich.

Eine Ausnahme bilden Stimmberechtigte, die ihre Stimmunterlagen nicht selbständig ausfüllen können. Diese können ihren Stimmzettel von einer anderen Person ausfüllen lassen.
Kontrollen nur schwer möglich
Ob jemand anderes oder gar eine minderjährige Person den Stimmzettel ausgefüllt hat, können die Stimmenzähler aber nicht kontrollieren. «Zum Schutz des Stimmgeheimnisses müssen beim Auszählen die Stimmrechtsausweise von den Stimmzetteln getrennt werden», sagt Stephan Ziegler.
Laut Ziegler gehen Wahlbüros davon aus, dass sich die Stimmberechtigten an das Gesetz halten und ihre Unterlagen selber ausfüllen.
Weder Chantal Galladé noch Amélie Galladé haben auf Anfragen der Redaktion für eine Stellungnahme reagiert.