Iraker soll Mädchen (†16) gegen fahrenden Zug gestossen haben
Nach dem Tod einer 16-Jährigen an einem deutschen Bahnhof ist ein 31-Jähriger in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. DNA-Spuren überführten ihn.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 31-jähriger Iraker soll eine 16-Jährige gegen einen fahrenden Zug gestossen haben.
- Das Mädchen wurde dabei getötet, der Tatverdächtige wurde durch DNA-Spuren überführt.
- Der mutmassliche Täter hätte seit März nach Litauen abgeschoben werden können.
Ein Iraker soll am Bahnhof Friedland (Niedersachsen) eine 16-Jährige gegen einen fahrenden Güterzug gestossen haben.
Die Tat ereignete sich bereits vor gut zwei Wochen. Die Polizei war zunächst von einem Unglück ausgegangen.
Die Jugendliche sei von einem Zug touchiert und tödlich verletzt worden. Der genaue Hergang sei damals unklar gewesen, hiess es.

Der Iraker stehe im dringenden Verdacht, das Mädchen vorsätzlich gegen den durchfahrenden Zug gestossen zu haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft Göttingen am Freitag mit. Er wurde in eine psychiatrische Klinik eingeliefert.
Polizei greift Mann am Tatort auf
Bei Untersuchungen habe das Landeskriminalamt DNA-Spuren des 31-Jährigen an der Schulter der Getöteten nachgewiesen. Zudem habe der Beschuldigte am Tattag psychische Auffälligkeiten gezeigt.
Bereits früher sei bei ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden, heisst es von der Staatsanwaltschaft.

Am Tattag sei die Polizei wegen eines randalierenden Mannes zum Bahnhof gerufen worden. Vor Ort hätten Beamte drei Personen angetroffen, darunter den Beschuldigten. Dieser habe die Polizisten nach ihren Angaben zu einem Bahnsteig geführt, wo die Jugendliche bereits tot gelegen habe.
Der Mann habe eine Tatbeteiligung bestritten. Ein freiwilliger Alkoholtest habe 1,35 Promille ergeben. Die Polizei liess den Mann anschliessend zunächst wieder laufen.
Abschiebung war seit März möglich
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Mann 2022 ein Asylbegehren geäussert. Sein Antrag sei im Dezember 2022 abgelehnt worden und die Abschiebung nach Litauen seit März 2025 möglich.
Ein Antrag auf Abschiebehaft sei im Juli 2025 vom Amtsgericht Hannover jedoch abgelehnt worden. Zwischenzeitlich habe der 31-Jährige eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüsst und sich danach erneut in Friedland als Asylsuchender gemeldet.
Laut Staatsanwaltschaft hat sich der 31-Jährige nicht zu der mutmasslichen Tat geäussert und von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft sei ein Unterbringungsbefehl wegen Totschlags erlassen worden.