Aktuell steht ein 101-Jähriger vor Gericht, der SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen gewesen sein soll. In den meisten Fällen würden die Verbrechen aber kaum geahndet, kritisiert das Auschwitz-Komitee.
Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees. Mit Blick auf den Prozess gegen einen mutmasslichen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen dringt das Internationale Auschwitz Komitee (IAK) auf eine verstärkte Ahndung von Nazi-Verbrechen.
Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees. Mit Blick auf den Prozess gegen einen mutmasslichen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen dringt das Internationale Auschwitz Komitee (IAK) auf eine verstärkte Ahndung von Nazi-Verbrechen. - Christoph Soeder/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Internationale Auschwitz-Komitee hält die Ahndung von Verbrechen der Nationalsozialisten trotz laufender Prozesse für unzureichend.

«Bei den Überlebenden bleibt mit Blick auf die deutsche Nachkriegsjustiz und die Ahndung der Verbrechen in den Konzentrationslagern Empörung und Bitterkeit, weil die allermeisten Täter von der Justiz unbehelligt geblieben sind und völlig ungestört in Deutschland leben konnten», sagte der geschäftsführende Vizepräsident Christoph Heubner der Deutschen Presse-Agentur.

Mit Blick auf den laufenden Prozess gegen einen mutmasslichen früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen sprach er dem Landgericht Neuruppin in Brandenburg zugleich Anerkennung für den Aufklärungswillen aus.

Mit 101 Jahren vor Gericht

Der heute 101-Jährige soll als damaliger SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen der Anklage zufolge von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen geleistet haben. Bisher bestreitet der Angeklagte, dass er in dem KZ überhaupt tätig war. Er gab an, er sei in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) tätig gewesen. Er war 1941 als sogenannter Volksdeutscher von Litauen nach Deutschland umgesiedelt worden. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin verweist auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Mannes. Sie fordert fünf Jahre Haft für den Angeklagten.

Das geforderte Strafmass hat nach Ansicht des Vizepräsidenten symbolischen Charakter «angesichts dessen, was in Sachsenhausen geschehen ist und woran der Angeklagte mehr als offensichtlich seinen Anteil hatte». Das Strafmass sei im Blick auf die angeklagte Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen «unverhältnismässig, niedrig und schmerzlich für die Überlebenden und deren Angehörige».

An diesem Montag wird in dem Prozess das Plädoyer von Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther erwartet. Vor dem Landgericht Itzehoe läuft derzeit ein Prozess gegen eine mutmassliche frühere Sekretärin im KZ Stutthof. Der 96-jährigen Frau wird Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen vorgeworfen.

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