Auch OLG Düsseldorf lässt französische Encrochat-Daten für Strafverfahren zu
Von französischen Ermittlungsbehörden erhobene Daten des Kommunikationsdiensts Encrochat können in weiteren deutschen Strafverfahren verwertet werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Aus Daten ergeben sich konkrete Hinweise auf Straftaten.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht kein Verbot der Beweisverwertung, wie es am Freitag mitteilte. Schon am Donnerstag hatte das Kammergericht Berlin ebenso entschieden. (Az. III-2 WS 96/21)
Die Entschlüsselung von konspirativer Kommunikation über Encrochat durch französische und belgische Behörden habe zu hunderten Verhaftungen in ganz Europa geführt, erklärte das Düsseldorfer Gericht. Aus den aus Frankreich übermittelten Daten ergäben sich konkreten Hinweise auf schwere Straftaten von Menschen mit Wohnsitz in Deutschland.
Diesen müssten die deutschen Strafverfolgungsbehörden nachgehen. Im konkreten Fall werde dem Beschuldigten bewaffneter Drogenhandel vorgeworfen. Auch in Berlin ging es um möglichen Drogenhandel - das Kammergericht liess die Encrochat-Daten als Beweismittel zu.














