Paket kommt nicht an - Galaxus bezahlt's
Bestellt, bezahlt – verschwunden. Viele Schweizer Online-Shops zeigen sich kulant, obwohl sie nicht müssten. Service-Traum – oder Einladung zum Betrug?

Das Wichtigste in Kürze
- Es kommt immer wieder vor, dass Pakete von Online-Händlern angeblich nie ankommen.
- Die Schweizer Online-Händler zeigen sich in diesen Fällen sehr kulant.
- Die Gesetzeslage in der Schweiz sieht aber nicht vor, dass die Verkäufer dafür aufkommen.
Online-Shopping: Einfach klicken, zahlen, freuen – und das, ganz ohne das Haus zu verlassen.
Diese Form des Einkaufens ist längst so selbstverständlich wie der tägliche Gang ins Bad. Doch was passiert, wenn das ersehnte Paket nie ankommt?
Immer wieder behaupten Käufer, ihre Lieferung sei verschwunden. Die Gesetzeslage ist klar: Hier haftet der Käufer.
Und trotzdem zeigen sich Online-Shops wie Galaxus oder Zalando erstaunlich kulant: Sie erstatten den vollen Betrag oder liefern das Produkt nochmals. Oft ohne grosse Diskussion.
Ein Kundenservice, der begeistert. Aber auch ein Schlupfloch für Missbrauch?
Kulanz mit Grenzen
Tobias Heller, Communications Manager bei Digitec Galaxus, erklärt gegenüber Nau.ch: «Bei Paketdiebstahl oder -verlust übernimmt Galaxus bis zu einem gewissen Warenwert aus Kulanz die Kosten für die betroffenen Personen oder organisiert eine Ersatzlieferung.»
Doch die Kulanz hat ihre Grenzen. Wird der definierte Warenwert überschritten, muss der Schaden über die eigene Versicherung abgewickelt werden.
Galaxus beteilige sich dann lediglich am Selbstbehalt: «Da es in der Schweiz keine Pflicht für eine solche Versicherung gibt, prüfen wir solche Fälle stets zusätzlich individuell.»
Um Betrugsversuchen vorzubeugen, setze Galaxus auf klar definierte Prozesse und geschulte Mitarbeitende. Wie genau diese Prüfungen ablaufen, bleibt geheim. Ebenso der definierte Warenwert – aus Sicherheitsgründen.
Fake-Paketdiebstähle lassen sich nicht ausschliessen
Betrugsfälle würden sich leider nie gänzlich verhindern lassen. So auch bei Fake-Paketdiebstählen: «Es ist uns aber wichtig zu erwähnen, dass Kundinnen und Kunden mit falschen Angaben zu Paketdiebstählen eine Straftat begehen.» Und dies bei erhärtetem Verdacht von Galaxus bei der Polizei zur Anzeige gebracht werde.
Patrick Stöpper, Mediensprecher der Schweizerischen Post, erklärt gegenüber Nau.ch: «Die Post bedient über vier Millionen Haushalte in der Schweiz, stellt täglich zwischen 600'000 und 700'000 Pakete zu.»

Bei einer solchen Masse kann es vereinzelt zu Verlusten kommen. Sei es durch Diebstahl aus dem Briefkasten oder vom Hauseingang.
Die gute Nachricht: «Die Zahlen der letzten Jahre zeigen, dass die Verlustquote bei Paketen von der Post stabil im untersten Promillebereich liegt.»
Geht ein Paket jedoch nach der Zustellung verloren, zieht sich die Post aus der Verantwortung: «Die Post haftet nicht für korrekt zugestellte Pakete, die anschliessend gestohlen werden.»
Als korrekt zugestellt gilt ein Paket, sobald es vom Zusteller gescannt wurde und entweder: Das kann durch persönliche Übergabe, das Ablegen im Briefkasten, bei einem Nachbarn, am gewünschten Ablageort, in einer Paketbox, einem MyPost24-Automaten oder bei einer PickPost-Stelle erfolgen.















