Mit einem ungewöhnlichen Design-Streit hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beschäftigt.
Waagschalen der Justitia
Waagschalen der Justitia - AFP/Archiv

Das Gestell des Designtisches «Eiermann 2» mit senkrechter Kreuzverstrebung ist keine Entstellung des Designtisches «Eiermann 1» mit schrägliegender Kreuzverstrebung, teilte das Gericht am Dienstag mit, ohne Namen zu nennen. Damit wies es die Schadensersatzklage der Kinder des Architekten und Möbeldesigners Egon Eiermann zurück (Az.: 11 U 139/21).

Die Eiermann-Nachkommen hatten gegen das Unternehmen geklagt, das den «Eiermann 2» – oder auch «E2» – vertreibt. 1953 hatte Eiermann das verschweisste Stahlrohrtischgestell mit mittiger, schrägliegender Kreuzverstrebung entworfen.

Ein Assistent wollte nach Gerichtsangaben mit einem dieser Tische umziehen. Damit er in seinen Umzugswagen, eine Ente, passte, liess er den Tisch von einem Schlossermeister zersägen und neu zusammensetzen. Dadurch entstand eine Alternative, um die Kreuzstreben zu verbinden.

Dieses Modell wurde später als «E2» bekannt. Die Kreuzstreben standen beim «E2» nicht mehr diagonal, sondern senkrecht. Der «E2» ging in den 60er-Jahren in die Serienproduktion.

Die Kinder Eiermanns forderten vor Gericht nun Schadensersatz, weil die Gestaltung des «E2» das von ihrem Vater geschaffene Modell in urheberrechtswidriger Weise entstelle. Das Gericht wies die Klage ab und gab damit der Vorinstanz Recht. Der «E2» greife nicht in den «geistig-ästhetischen Gesamteindruck» des Gestells von 1953 ein. Ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk könne nur durch die diagonalen Kreuzstreben begründet werden. Genau diese fehlten jedoch beim «E2». Die minimalistische Gestaltung sei auch für das Modell von 1953 prägend, als Stil sei aber nicht eigenständig schutzfähig.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GerichtVaterKlage