Der Amokfahrer, der vor mehr als einem Jahr im nordhessischen Witzenhausen mit seinem Auto in eine Gruppe von Grundschulkindern fuhr, muss dauerhaft in eine Psychiatrie.
Justizangestellter in einem Gericht
Justizangestellter in einem Gericht - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • 31-Jähriger wegen psychischer Erkrankung zum Tatzeitpunkt schuldunfähig.
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Das Landgericht Kassel ordnete am Freitag die Unterbringung des 31-Jährigen an, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur AFP.

Die Richter hielten den Mann wegen einer psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt für nicht schuldfähig. Demnach lenkte er seinen Wagen im Oktober 2021 absichtlich in die Kindergruppe. Ein achtjähriges Mädchen starb, zwei weitere Kinder wurden schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft hielt den Mann weiterhin für gefährlich, weshalb sie schon im Vorfeld ein Sicherungsverfahren beantragt hatte.

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