Abgasgrenzwerte: Deutschland droht Niederlage vor dem EuGH

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    Der Streit um teils deutlich gelockerte Abgasgrenzwerte für bestimmte Autos zieht sich seit Jahren. Nun zeichnet sich für Deutschland eine Niederlage ab.

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    Abgase strömen aus dem Auspuff eines Autos mit Dieselmotor. Foto: Jan Woitas/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Deutschland muss sich im Streit über Abgasgrenzwerte für Autos der Norm Euro 6 auf eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof einstellen.

    Der zuständige EuGH-Gutachter empfahl den Richtern am Donnerstag, den deutschen Einspruch gegen ein Urteil erster Instanz abzuweisen. Dabei geht es um die Festsetzung von Grenzwerten für Stickoxid nach dem Dieselgate-Skandal. (Rechtssachen C-177/19, C-178/19, C-179/19)

    Das EU-Gericht hatte 2018 festgestellt, dass die EU-Kommission diese Grenzwerte bei der Einführung von Messungen im praktischen Fahrbetrieb (RDE) zu Unrecht eigenhändig gelockert habe. Die Brüsseler Behörde wollte mit der sogenannten Typgenehmigungsverordnung Ungenauigkeiten bei der Umstellung Rechnung tragen. So wurde zum Beispiel für einen Euro-6-Grenzwert von 80 Milligramm je Kilometer der Grenzwert für RDE-Prüfungen übergangsweise auf 168 Milligramm und danach auf 120 Milligramm festgelegt.

    Dagegen wehrten sich die Städte Paris, Brüssel und Madrid, die ihre Bemühungen um saubere Luft beeinträchtigt sahen. Sie bekamen vor dem EU-Gericht Recht. Dagegen legten jedoch wiederum Deutschland und Ungarn Rechtsmittel ein und zogen vor den EuGH. Dessen Gutachter Michal Bobek empfiehlt nun, die Rechtsmittel zurückzuweisen.

    Aus seiner Sicht war die Klage der Städte gegen die Änderungsverordnung der Kommission rechtlich zulässig. Inhaltlich erklärt Bobek, die Emissionsgrenzwerte seien ein wesentliches Element in der Typgenehmigungsverordnung. Diese könne die Kommission nicht selbstständig ändern, sondern nur die Verfasser der Verordnung, also das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedsstaaten. Der Kommission fehle die Befugnis. Der EuGH folgt seinen Gutachtern nicht immer, aber oft. Das Urteil dürfte in einigen Wochen fallen.

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