28‘000 AfD-Mitglieder stehen unter Extremismus-Verdacht
Der deutsche Verfassungsschutz sieht bei der AfD eine weitere Radikalisierung. Rund 28'000 Parteimitglieder gelten inzwischen als extremismusverdächtig.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Verfassungsschutz sieht bei der AfD keine Mässigung, sondern ideologische Radikalisierung.
- Laut Bericht stehen rund 28'000 der etwa 73'000 AfD-Mitglieder unter Extremismus-Verdacht.
- Die Behörde kritisiert unter anderem das Volksverständnis der Partei.
Fast vier von zehn Mitgliedern der deutschen AfD stehen nach Einschätzung des Verfassungsschutzes unter Extremismus-Verdacht. Das geht aus dem neuen Jahresbericht der Behörde hervor, Der am Dienstag vorgestellt wird.
Konkret ordnet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rund 28'000 der insgesamt etwa 73'000 Parteimitglieder dem rechtsextremistischen Personenpotenzial zu.
Das entspricht rund 38 Prozent der Mitgliedschaft. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl deutlich gestiegen: 2024 waren es noch rund 20'000 Personen.
Verfassungsschutz sieht keine Mässigung
Für die Sicherheitsbehörde ist klar: Die AfD hat sich aus ihrer Sicht auch 2025 nicht von verfassungsfeindlichen Positionen entfernt. Im Bericht heisst es, eine Mässigung sei «nicht festzustellen» gewesen.
Vielmehr habe sich der ideologische Kurs weiter verfestigt. Der Verfassungsschutz wirft der Partei vor, ein «ethnisch-abstammungsmässig geprägtes Volksverständnis» zu vertreten. Dieses stehe im Widerspruch zum deutschen Grundgesetz.
Zudem seien liberal-konservative Positionen innerhalb der AfD kaum noch erkennbar. Stattdessen präge zunehmend das sogenannte «solidarisch-patriotische Lager» die Partei. Dieses stuft die Behörde als völkisch-nationalistisch ein.
Kritik an «Umvolkung» und «Remigration»
Im Bericht nimmt der Verfassungsschutz auch die Sprache führender AfD-Politiker ins Visier. Besonders Begriffe wie «Umvolkung» oder «Grosser Austausch» würden regelmässig in der Agitation der Partei verwendet.
Als Beispiel nennt die Behörde den Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke. Dieser sagte: «Dieses Schlagwort wird uns heute bereits als Indikator für vermeintliche ‹Verfassungsfeindlichkeit› verkauft. Es kann doch keinen grösseren Angriff auf diese Ordnung geben, als den sukzessiven, planmässig organisierten Austausch des Souveräns des Grundgesetzes.»
Auch Äusserungen der Bundestagsabgeordneten Christina Baum werden im Bericht angeführt.
Kritisch beurteilt der Verfassungsschutz zudem Forderungen nach einer «millionenfachen Remigration». Diese gingen nach Einschätzung der Behörde über Ausschaffungen hinaus. Sie könnten sich auch gegen Menschen richten, die aus Sicht der Partei nicht als «ethnisch deutsch» gelten.
Verbindungen zur «Neuen Rechten»
Laut Bericht unterhält die AfD ausserdem «verfestigte Verbindungen» zu Akteuren der sogenannten Neuen Rechten. Genannt werden unter anderem das Institut für Staatspolitik in Sachsen-Anhalt, der Verein «Ein Prozent» sowie das Magazin «Compact».

Bereits im Mai 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bestätigt.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Partei zurückgewiesen hatte, ist dieser Entscheid inzwischen rechtskräftig.
Der neue Bericht zeigt zudem, dass das rechtsextremistische Personenpotenzial in Deutschland insgesamt weiter wächst. Der Verfassungsschutz beziffert es inzwischen auf 59'850 Personen – ein Anstieg um 16,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.



















