15 Jahre nach Stadtarchiv-Einsturz: Verfahren eingestellt

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Die Strafverfahren zum Kölner Stadtarchiv-Einsturz wurden gegen Geldauflagen vom Landgericht Köln eingestellt.

Der Prozessmarathon nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs am Landgericht Köln ist mit der Einstellung der Verfahren beendet worden (Foto - Archiv).
Der Prozessmarathon nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs am Landgericht Köln ist mit der Einstellung der Verfahren beendet worden. (Archivbild) - Oliver Berg/dpa

Mehr als 15 Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten hat das Landgericht Köln die Strafverfahren gegen die vier verbliebenen Angeklagten gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten hätten die hierfür erforderliche Zustimmung erteilt. Dies teilte das Landgericht Köln mit.

Sollten die Angeklagten die Auflagen erfüllen, würden die Strafverfahren endgültig eingestellt. Die Geldauflagen wurden auf 5000 Euro beziehungsweise 2000 Euro festgesetzt. Das Stadtarchiv war am 3. März 2009 eingestürzt.

Ursache waren damals gravierende Fehler beim Bau einer neuen U-Bahn-Haltestelle, wie das Landgericht später feststellte. In unmittelbarer Nähe sei eine 27 Meter tiefe Baugrube durch eine geborstene Schlitzwand mit Wasser und Sand vollgelaufen. Dem Archiv wurde auf diese Weise der Boden entzogen.

Der Fall ging bis zum BGH

Das Landgericht erklärte, den Angeklagten habe «lediglich» eine mittelbare Verantwortlichkeit für die Havarie der Baugrube zum Vorwurf gemacht werden können. Für den unmittelbaren Schaden seien vielmehr zwei einst Mitangeklagte, ein Baggerfahrer und ein Polier, im Fokus. Die aber nicht mehr verfolgt werden könnten. Der Baggerfahrer sei verstorben und der Polier wegen einer Erkrankung während der Hauptverhandlung 2018 verhandlungsunfähig geworden.

In den Strafverfahren am Landgericht Köln mussten sich zwei Bauleiter verantworten, die 2018 vom Vorwurf der zweifachen fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freigesprochen worden waren. Zwei weitere Angeklagte, ein Oberbauleiter und ein von den örtlichen Verkehrsbetrieben mit der Bauüberwachung beauftragter Mann, waren 2018 und 2019 wegen zweifacher fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte 2021 Freisprüche und Verurteilungen aufgehoben und an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

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