14 Jahre Haft nach Mord mit Samuraischwert in Deutschland
Nach der tödlichen Attacke mit einem Samuraischwert in Stuttgart musste sich der Täter vor Gericht verantworten. 14 Jahre Haft lautete das Urteil am Montag.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Juli wurde ein Mann in Stuttgart mit einem Samuraischwert tödlich angegriffen.
- Der Täter wurde nun zu 14 Jahren Haft verurteilt.
- Täter und Opfer kannten sich: Sie wohnten zusammen.
Ein Mord auf offener Strasse, vor Zeugen und kaltblütig: Nach der tödlichen Attacke mit einem Samuraischwert im süddeutschen Stuttgart ist der Täter zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.
Der Richter ordnete am Montag zudem die Unterbringung des Jordaniers in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Opfer wurde vor Augen der Tochter ermordet
Der 31-Jährige hatte seinen ehemaligen Mitbewohner im vergangenen Juli Opfer brutal getötet. Und dies mitten in einer Hochhaussiedlung und vor den Augen der Tochter des Opfers. Die Attacke bezeichnete der Richter als «schreckliche und zutiefst verachtenswerte Tat». Bei der Straftat habe der 31-Jährige mit «absolutem Vernichtungswillen» zugeschlagen.
Die Beweise waren unter anderem wegen Handyvideos von Anwohnern und eines Geständnisses des Mannes bei der Polizei eindeutig. Doch die grosse Frage nach dem «Warum» ist laut der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts nur teilweise beantwortet.
Behauptet er sei Prophet
Ein Gutachter hatte den Angeklagten wegen Wahnvorstellungen als vermindert schuldfähig eingestuft. Der Täter habe in den Gesprächen meistens kontrolliert gewirkt und abgewogen, was er erzählt habe, sagte der Sachverständige. Mal habe der Mann behauptet, ein Prophet zu sein, mal habe er selbst Zweifel daran geäussert. Auch die Kammer kam letztlich zu dem Ergebnis, dass der Täter nur eingeschränkt Herr seiner Sinne gewesen ist.

Die Spanne der Forderungen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung war im Vorfeld der Urteilsverkündung gross: Die Anklagevertreterin forderte 13 Jahre Haft wegen Mordes und die Unterbringung in einer Psychiatrie.
Die Verteidigung sprach sich für einen Freispruch und eine Therapie aus. Dies weil der Angeklagte schuldunfähig gewesen sein soll, als er zuschlug. Die Nebenkläger plädierten dagegen auf die härteste mögliche Strafe: lebenslange Haft und das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre der Mann nicht vorzeitig freigekommen.