Bundesgericht

Schweizerisches Bundesgericht: Kabelaufklärung verletzt Grundrechte

Philip Schären
Philip Schären

Lausanne,

Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne genehmigt eine Beschwerde gegen Massenüberwachung des Vereins «Digitale Gesellschaft».

Lausanne
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die «Digitale Gesellschaft» beschwerte sich beim Bundesgericht über die Kabelaufklärung.
  • Die oberste schweizerische Instanz anerkennt die Punkte der Beschwerde.
  • Nun muss das Bundesverwaltungsgericht weitere Schritte prüfen.

Die Kabelaufklärung des schweizerischen Nachrichtendienst des Bundes greife in die Grundrechte vieler Menschen ein. Dies anerkennt das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne. Das oberste Gericht des Landes heisst eine Beschwerde des Vereins «Digitale Gesellschaft» gut, berichtet die Gruppe selbst.

Der Fall geht nun vors Bundesverwaltungsgericht. Dieses müsse prüfen, ob das System der Funk- und Kabelaufklärung die Grundrechte verletzt. Und somit zu beenden ist.

Die «Digitale Gesellschaft» hatte bereits Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Allerdings verweigerte dieses dem Verein das Recht auf Beschwerde, was zum Entscheid des Bundesgerichtes führte.

Kommentare

Weiterlesen

Kuppel des Bundeshauses.
Gesetzesrevision
schweizerisches bundesgericht
4 Interaktionen
Vor Bundesgericht
Tiktok
Von Donald Trump

MEHR IN NEWS

Nach Flugzeugabsturz
Kapo SO
4 Interaktionen
Am Hauptbahnhof SO
Mindestens ein Toter
Eigenheim
129 Interaktionen
«Wird schwieriger»

MEHR BUNDESGERICHT

bundesgericht lausanne
10 Interaktionen
Bundesgericht
ki bundesgericht richter
128 Interaktionen
Enthüllt
Credit Suisse
8 Interaktionen
Nach Klage
Credit Suisse UBS
26 Interaktionen
CS-Vergütungen

MEHR AUS LAUSANNE

Super League
6 Interaktionen
Shaqiri fehlt ...
Juan Carlos Guzmán-Betancourt
11 Interaktionen
Filmreif
Pat Burgener Snowboard Brasilien
2 Interaktionen
Holte WM-Bronze
Universität Lausanne
3 Interaktionen
UNIL