Bundesgericht

Schweizerisches Bundesgericht: Kabelaufklärung verletzt Grundrechte

Philip Schären
Philip Schären

Lausanne,

Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne genehmigt eine Beschwerde gegen Massenüberwachung des Vereins «Digitale Gesellschaft».

Lausanne
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die «Digitale Gesellschaft» beschwerte sich beim Bundesgericht über die Kabelaufklärung.
  • Die oberste schweizerische Instanz anerkennt die Punkte der Beschwerde.
  • Nun muss das Bundesverwaltungsgericht weitere Schritte prüfen.

Die Kabelaufklärung des schweizerischen Nachrichtendienst des Bundes greife in die Grundrechte vieler Menschen ein. Dies anerkennt das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne. Das oberste Gericht des Landes heisst eine Beschwerde des Vereins «Digitale Gesellschaft» gut, berichtet die Gruppe selbst.

Der Fall geht nun vors Bundesverwaltungsgericht. Dieses müsse prüfen, ob das System der Funk- und Kabelaufklärung die Grundrechte verletzt. Und somit zu beenden ist.

Die «Digitale Gesellschaft» hatte bereits Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Allerdings verweigerte dieses dem Verein das Recht auf Beschwerde, was zum Entscheid des Bundesgerichtes führte.

Kommentare

Weiterlesen

Bundeshaus
Gesetzesrevision
schweizerisches bundesgericht
4 Interaktionen
Vor Bundesgericht
Tiktok
Von Donald Trump

MEHR IN NEWS

Schule Laptop
So viel wie nie
Freddy Nock
Muhen AG
Kollision in Unterkulm
Unterkulm AG

MEHR BUNDESGERICHT

Ölheizung Gasheizung
9 Interaktionen
Baselbiet
Rainallee
1 Interaktionen
Mieterverband
Tariq Ramadan
Rechtskräftig
bundesgericht lausanne Kindstötung
Bundesgericht

MEHR AUS LAUSANNE

Rentner
4 Interaktionen
Antrag
blaulicht
In Apples VD
Hacker
12 Interaktionen
Solana-Coins
Heroin
2 Interaktionen
Drogenring