Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne genehmigt eine Beschwerde gegen Massenüberwachung des Vereins «Digitale Gesellschaft».
Lausanne
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die «Digitale Gesellschaft» beschwerte sich beim Bundesgericht über die Kabelaufklärung.
  • Die oberste schweizerische Instanz anerkennt die Punkte der Beschwerde.
  • Nun muss das Bundesverwaltungsgericht weitere Schritte prüfen.

Die Kabelaufklärung des schweizerischen Nachrichtendienst des Bundes greife in die Grundrechte vieler Menschen ein. Dies anerkennt das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne. Das oberste Gericht des Landes heisst eine Beschwerde des Vereins «Digitale Gesellschaft» gut, berichtet die Gruppe selbst.

Der Fall geht nun vors Bundesverwaltungsgericht. Dieses müsse prüfen, ob das System der Funk- und Kabelaufklärung die Grundrechte verletzt. Und somit zu beenden ist.

Die «Digitale Gesellschaft» hatte bereits Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Allerdings verweigerte dieses dem Verein das Recht auf Beschwerde, was zum Entscheid des Bundesgerichtes führte.

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