Der SP-Regierungsrat Mario Fehr wird wegen mangelndem Corona-Schutz in einer Notunterkunft angeklagt. Die Kläger gehen vor das Schweizerische Bundesgericht.
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Der Zürcher Sicherheitsdirektor, Mario Fehr. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mario Fehr soll in einer Notunterkunft mangelnden Corona-Schutz geboten haben.
  • Sechs Bewohner dieser Einrichtung haben die Strafanzeige lanciert.
  • Nun soll sich das Bundesgericht dem Fall annehmen.

Eine Strafanzeige gegen den Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) wird ein Fall für das Schweizerische Bundesgericht. Sechs Bewohner von Notunterkünften werfen Fehr vor, in Asyleinrichtungen zu wenig für den Corona-Schutz getan zu haben.

Fehr ist leitender Beamter des Zürcher Sozialamts. Er und die private Betreiberin der Notunterkunft hätten sich an die Empfehlungen des Bundes gehalten.

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Der Zürcher SP-Politiker Mario Fehr. - Keystone

Die sechs Bewohner hatten ihre Strafanzeige im Kanton Zürich bereits Ende Mai eingereicht. Unterstützt wurden sie vom Verband Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz und dem Verein Solidarité sans frontières.

Weil Fehr als Regierungsrat Immunität geniesst, hatte der Kantonsrat über ein allfälliges Strafverfahren gegen ihn zu befinden. Die Geschäftsleitung des Parlaments entschied im November, auf die Anzeige gegen Fehr sei gar nicht einzutreten. Der Entscheid fiel aufgrund eines entsprechenden Antrags der Staatsanwaltschaft.

Schweizerisches Bundesgericht soll übernehmen

Darin entlastete die Staatsanwaltschaft II für besondere Untersuchungen Fehr und die Mitbeschuldigten. Die Verantwortlichen hätten «die diesbezüglichen Schutzmassnahmen während des inkriminierten Zeitraums stetig umgesetzt und angepasst.» Das hiess es im Antrag.

Gegen den Entscheid der Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrates wehren sich die sechs Notunterkunfts-Bewohner nun vor dem Bundesgericht. Das teilte der Verband Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz am Montag mit.

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Das schweizerische Bundesgericht in Lausanne VD. - Keystone

Sie monieren, die Geschäftsleitung des Kantonsrats habe nicht wie vom Gesetz vorgesehen die Justizkommission oder den gesamten Kantonsrat entscheiden lassen. Vielmehr sei sie auf das Gesuch, eine Strafuntersuchung zu eröffnen, überhaupt nicht eingetreten.

Über das weitere Schicksal der Strafanzeige habe die Geschäftsleitung zudem entschieden, ohne eigene Abklärungen vorgenommen zu haben. Sie habe sich auf eine Stellungnahme des angezeigten Regierungsrats verlassen und auf die Ansicht der Oberstaatsanwaltschaft.

Amtspersonen ebenfalls betroffen

Und auch die Oberstaatsanwaltschaft habe keinerlei Untersuchungen vorgenommen. Sie sei der Annahme des zuständigen Staatsanwalts gefolgt, dass die Strafklage haltlos sei. Die Kläger sind überzeugt, dass «eindeutig politisch motiviert eine Strafuntersuchung verhindert werden soll».

In ihrer Beschwerde verlangen sie, dass der Kantonsrat einen gesetzeskonformen Entscheid über die Immunität von Regierungsrat Fehr fällt. Und dass gegen ihn eine Strafuntersuchung eröffnet wird. Auch gegen die verantwortlichen Amtspersonen und die Betreiberfirma der Notunterkünfte soll eine Strafuntersuchung eröffnet werden.

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