Millionenstrafe gegen Dating-App Grindr in Norwegen

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Norwegen,

Leitet die Dating-App unzulässig Daten ihrer Benutzer für verhaltensbezogene Werbung einfach weiter an Dritte? Die Datenaufsicht in Norwegen hält das für erwiesen - und verhängt eine saftige Strafe.

Die norwegische Datenaufsichtsbehörde hat die Dating-App Grindr wegen Verstosses gegen Datenschutzbestimmungen mit einer Millionenstrafe belegt. Foto: Christoph Dernbach/dpa
Die norwegische Datenaufsichtsbehörde hat die Dating-App Grindr wegen Verstosses gegen Datenschutzbestimmungen mit einer Millionenstrafe belegt. Foto: Christoph Dernbach/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die norwegische Datenaufsichtsbehörde hat die Dating-App Grindr wegen Verstosses gegen Datenschutzbestimmungen mit einer Millionenstrafe belegt.

Weil sich das soziale Netzwerk nicht an die Zustimmungsregeln für die Weiterleitung von persönlichen Daten in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehalten habe, müsse es eine Verwaltungsstrafe von 65 Millionen Kronen (6,4 Mio Euro) zahlen, teilte die Behörde Datatilsynet am Mittwoch mit.

«Unsere Schlussfolgerung ist, dass Grindr Benutzerdaten für verhaltensbezogene Werbung ohne Rechtsgrundlage an Dritte weitergegeben hat», erklärte Tobias Judin, Leiter der internationalen Abteilung der Datenaufsicht.

Der norwegische Verbraucherrat hatte 2020 gemeinsam mit der in Wien ansässigen Datenschutzorganisation Noyb Beschwere gegen Grindr eingelegt. Es handelt sich um die höchste Geldstrafe, die die norwegische Datenaufsicht bislang verhängt hat - trotz der Tatsache, dass die Summe geringer ist als die 100 Millionen Kronen, von der die Behörde Grindr im Januar in Kenntnis gesetzt hatte. Angesichts von bereitgestellten Informationen zur Grösse und finanziellen Lage des Unternehmens sowie Veränderungen sei eine Verringerung der Strafe gerechtfertigt, schrieb Datatilsynet.

Grindr ist eine beliebte und weit verbreitete Dating-App für schwule und bisexuelle Männer sowie Transsexuelle. Das Unternehmen kann innerhalb von drei Wochen Berufung einlegen. Die DSGVO ist zwar eine Verordnung der EU, sie gilt aber für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum EWR - und damit auch für das Nicht-EU-Land Norwegen.

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