Abstimmung

EU-Parlament ist gegen biometrische Massenüberwachung

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Frankreich,

Das Parlament der EU hat sich mit einer knappen Mehrheit gegen biometrische Überwachung ausgesprochen. Die künstliche Intelligenz sei zu fehleranfällig.

Ein Schild weist auf die Video-Überwachung in der Altstadt von Düsseldorf hin. Foto: Federico Gambarini/dpa
Ein Schild weist auf die Video-Überwachung in der Altstadt von Düsseldorf hin. Foto: Federico Gambarini/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Das EU-Parlament ist gegen die biometrische Massenüberwachung.
  • Die automatische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum soll dauerhaft verboten werden.
  • Diese Überwachungsmethode verdächtige zu Unrecht eine grosse Anzahl Unschuldiger.

Das EU-Parlament hat sich gegen die biometrische Massenüberwachung von Menschen ausgesprochen. Datenschützer sehen darin eine grosse Gefahr für eine freiheitliche Gesellschaft. In einer Resolution spricht sich nun das EU-Parlament mit einer knappen Mehrheit gegen biometrische Überwachung aus.

Automatische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum und bei Grenzkontrollen müsse dauerhaft verboten werden, heisst es in einer Resolution. Diese haben Abgeordneten am Mittwoch mit relativ knapper Mehrheit angenommen.

Überwachung
Eine öffentliche Überwachungskamera. (Symbolbild) - keystone

Nur Bürgerinnen und Bürger, die im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, dürften auf diese Weise überwacht werden. Die Resolution ist allerdings rechtlich nicht bindend.

Künstliche Intelligenz nur zur Suche nach Straftätern

«Biometrische Massenüberwachung verdächtigt zu Unrecht eine grosse Zahl unschuldiger Bürgerinnen und Bürger. Sie diskriminiert systematisch unterrepräsentierte Gruppen und gefährdet unsere freie und vielfältige Gesellschaft.» Das erklärte der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer, der für die Grünen-Fraktion eng an dem Bericht mitarbeitete. Gegen die Resolution stimmten weite Teile der konservativen EVP-Fraktion, der auch CDU und CSU angehören.

Bei der Suche nach Straftätern soll künstliche Intelligenz zudem nur unter strenger menschlicher Aufsicht zum Einsatz kommen dürfen. Es bestehe die Gefahr, dass KI-Systeme in der Strafverfolgung zu einer Diskriminierung bestimmter Personengruppen führten.

Künstliche Intelligenz, die dafür eingesetzt werde, automatisch Menschen zu identifizieren, sei nicht fehlerfrei. Vor allem bei Angehörigen ethnischer Minderheiten, bei Schwulen, Lesben und Transpersonen komme es zu Fehlern. Aber auch bei älteren Menschen und bei Frauen sei die Technik nicht differenziert genug.

Private Datenbanken zur Gesichtserkennung sollen nach dem Willen der Parlamentarier verboten werden. Eine solche Datenbank hatte etwa die umstrittene US-Firma Clearview AI aufgebaut. Dafür hatte das Unternehmen Milliarden von Bildern von Menschen aus dem Internet zusammengestellt.

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