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Sammelklage: Mango-Limo von Starbucks enthält gar keine Mango

Redaktion
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USA,

Die multinationale Kaffeekette Starbucks hat ein Problem: Ihre Mango-Limonade enthält keine Mango. US-Verbraucher sind ausser sich.

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Starbucks. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Sammelklage gegen Starbucks wurde eingereicht wegen Täuschung von Verbrauchern.
  • Das Unternehmen verkauft nach Früchten benannte Limos, die diese Früchte nicht enthalten.

Die bekannte Kaffeehaus-Kette Starbucks sieht sich in den USA mit Klagen konfrontiert. Der Hauptvorwurf: Ihre Mango-Limonade enthält überhaupt keine Mangos. Ein Antrag von Starbucks, einen Grossteil der Sammelklage abzuweisen, wurde vom US-Bezirksrichter John Cronan abgelehnt.

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Der Auslöser für die kurios anmutende Klage sind zahlreiche Kundenbeschwerden. Präziser darüber, dass beispielsweise in der Mango Dragonfruit-Lemonade keine Mango und in der Pineapple Passionfruit-Lemonade keine Passionsfrucht enthalten ist. Die Kläger Joan Kominis und Jason McAllister sprechen davon, dass Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker die Hauptbestandteile seien.

Starbucks verstosse gegen Verbraucherschutzgesetz

Die daraus resultierenden irreführenden Namen und massgeblich überteuerten Preise seien nichts anderes als Verbrauchertäuschung. Starbucks argumentiert dagegen, dass die Produktnamen lediglich den Geschmack beschreiben würden und nicht unbedingt auf die Zutaten hinweisen.

Sie betonen auch, dass ihre Mitarbeiter bei Verwirrung oder Fragen zur Verfügung stehen würden. Man kann davon ausgehen, dass die meisten Kunden jedoch schlichtweg eindeutig deklarierte Produkte und keine Fragerunde wünschen.

Richter widerspricht Starbucks' Argumentation

US-Bezirksrichter John Cronan hält in dem Kontext fest: Konträr zum ebenfalls juristisch vieldiskutierten Begriff «Vanille», sei bei «Mango» oder «Passionsfrucht» nicht klar ersichtlich, dass diese nur Geschmacksbezeichnungen seien. So weit scheint er der Argumentation der Kläger beizupflichten.

Er weist darauf hin, dass andere Starbucks-Produkte tatsächlich die Zutaten enthalten, die im Namen genannt werden. So sind im Ice Matcha Tea wirklich Latte Matcha und im Honey Citrus Mint Tea tatsächlich Honig und Minze enthalten.

Die Kläger fordern mindestens fünf Millionen Dollar (rund 4,5 Millionen Franken) Schadenersatz. Der Anwalt Robert Abiri freue sich darauf, die Klägergruppe zu vertreten.

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