In Spanien wird das Sorgerecht fürs Haustier künftig geteilt
In Spanien wurde Haustieren bei einer Scheidung denselben Wert zugesprochen wie einer Sache. Mit einem neuen Gesetz ist damit Schluss.

Das Wichtigste in Kürze
- Geteiltes Sorgerecht gilt nicht mehr nur für Kinder, sondern neu auch für Haustiere.
- Zumindest Spanien setzt bei einem Scheidungsfall auf diese Regelung.
Bei einem Scheidungsfall erhalten Haustiere in vielen Ländern den Status einer Sache. Ob es sich also beispielsweise um einen Stuhl oder einen Hamster handelt, spielt keine Rolle. Damit ist in Spanien nun Schluss.
Mit einem neuen Gesetz stellt das Land sicher, dass das Haustier als «lebendiges, fühlendes Wesen» behandelt wird. Geteiltes Sorgerecht gilt damit nicht mehr nur für die Kinder. Dabei soll das Wohlergehen der Tiere im Vordergrund stehen, so «El País». Als Option wird etwa das Wechselmodell angegeben.

In der Schweiz wird das «Alleineigentum» demjenigen Partner zugesprochen, der «in tierschützerischer Hinsicht dem Tier die bessere Unterbringung gewährleistet.» (Art. 651a Abs. 1 ZGB).
Also auch hierzulande liegt das Tierwohl am Herzen – zumindest im Gesetz.