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Uganda verabschiedet erneut Gesetz gegen Homosexuelle

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Uganda,

Die erste Version des Gesetzes, die Ende März verabschiedet worden war, hatte Präsident Museveni wegen heftiger internationaler Kritik nicht unterzeichnet. Jetzt wurde das Gesetz überarbeitet.

Ein Amnesty International Poster gegen ein Gesetz gegen Homosexuelle in Uganda.
Ein Amnesty International Poster gegen ein Gesetz gegen Homosexuelle in Uganda. - Dai Kurokawa/EPA/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In Uganda hat das Parlament ein überarbeitetes Gesetz gegen Homosexuelle verabschiedet.

Das Gesetz sieht die Todesstrafe bei spezifischen homosexuellen Handlungen vor, beispielsweise bei Sex mit Minderjährigen oder mit Menschen, die zu «schutzbedürftigen Gruppen» gehören.

Personen oder Gruppen, «die schwule Aktivitäten fördern», könnten eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahren erhalten. Das Gesetz muss innerhalb eines Monats von Präsident Yoweri Museveni unterzeichnet werden, um in Kraft zu treten.

Es handelt sich um die zweite Version des Anti-LGBT-Gesetzes. LGBT ist die englische Abkürzung für lesbisch, schwul, bisexuell und Transgender. Oft werden auch die Varianten LGBTQ, LGBTQI oder LGBTQIA+ verwendet. Jeder Buchstabe steht für die eigene Geschlechtsidentität oder die sexuelle Orientierung.

Keine Festnahme allein aufgrund des «Verdachts der Homosexualität»

Die überarbeitete Version des Gesetzes kriminalisiere nicht die «wahrgenommene Sexualität oder körperliche Erscheinung» einer Person, sondern ihre «sexuellen Handlungen», sagte Parlamentarier Robinah Rwakoojo in einer Mitteilung des Parlaments. Anders als im vorherigen Gesetzentwurf könnten Menschen nicht mehr allein aufgrund des «Verdachts der Homosexualität» festgenommen werden, sagte Parlamentarier Michael Lulume der Deutschen Presse-Agentur. Die neue Version sei der vorherigen aber noch immer sehr ähnlich, so Lulume.

Die erste Version des Gesetzes, die am 21. März vom Parlament des ostafrikanischen Landes verabschiedet worden war, hatte Museveni nach heftiger internationaler Kritik nicht unterzeichnet und stattdessen eine Überarbeitung angeordnet. Der Präsident hatte erklärt, die Generalstaatsanwältin habe Bedenken geäussert, dass das Gesetz rechtlich angreifbar sein könnte.

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Versuche verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, schärfere Gesetze gegen homosexuelle Menschen in Uganda einzuführen. Diese scheiterten zumeist an einem Veto des Präsidenten oder wurden vom obersten Gerichtshof aufgehoben.

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