Ein geplantes Oktoberfest im fernen Dubai beschäftigt an diesem Donnerstag (11.15 Uhr) das Oberlandesgericht (OLG) München. Es muss sich mit der Frage befassen, ob dieses Fest überhaupt Oktoberfest heissen darf.
Oktoberfest
Oktoberfest in München. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stadt München hatte 2021 beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es den Veranstaltern untersagte, mit Formulierungen wie «Dubai Oktoberfest», «Oktoberfest goes Dubai» oder «Das traditionelle Oktoberfest am Ort der EXPO 2021 Weltausstellung» für die geplante Veranstaltung in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu werben.

Dagegen legten die Veranstalter Berufung ein. Ihre Begründung: Das Kennzeichnen «Oktoberfest» werde vielfach verwendet und sei «kennzeichnungsschwach».

Der Chef der Münchner Wiesn, Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner, hatte nach dem Landgerichtsurteil im vergangenen Jahr gesagt, er sei «erleichtert» über die Entscheidung. Die pandemiebedingte «Oktoberfest»-Lücke zum Geldverdienen zu nutzen, sei «schäbig». Der Ruf der Wiesn könne durch die Kopie so schweren Schaden nehmen, dass Besucher auch das Original nicht mehr besuchen wollen.

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