Die 19-jährige Khorry Ramey will ihrem Vater beim Sterben zusehen. Das Gesetz im US-Bundesstaat Missouri verbietet das. Ramey will vom Gericht nun Erlaubnis.
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Eine Hinrichtungskammer in den USA (Archivbild). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 19-jährige US-Amerikanerin möchte bei der Hinrichtung ihres Vaters dabei sein.
  • Im Bundesstaat Missouri ist ihr das allerdings untersagt. Sie müsste dafür 21 sein.
  • Sie bittet nun vor Gericht um Erlaubnis. Das sei für sie selbst und ihren Vater wichtig.

Die 19-jährige US-Amerikanerin Khorry Ramey möchte der Hinrichtung ihres Vaters beiwohnen. Aber sie darf nicht. Im Bundesstaat Missouri ist dies allen Personen unter 21 Jahren untersagt. Ramey bittet nun ein Bundesgericht, an der Hinrichtung teilnehmen zu dürfen.

Ihr Vater sei «die wichtigste Person in meinem Leben», heisst es in der Erklärung der 19-Jährigen. «Wenn mein Vater im Krankenhaus im Sterben läge, würde ich an seinem Bett sitzen, seine Hand halten und bis zu seinem Tod für ihn beten», wird sie von der Nachrichtenagentur AP zitiert.

Die Hinrichtung sei für sie ein notwendiger Teil des Trauerprozesses. Den Eilantrag hat Ramey zusammen mit einer Bürgerrechtsorganisation am Montag eingereicht. Das Gesetz, das Personen unter 21 Jahren die Teilnahme an Hinrichtungen verbietet, sei verfassungswidrig, heisst es darin.

Vater soll am 29. November hingerichtet werden

Der zum Tode verurteilte Häftling ist 37 Jahre alt. Kevin Johnson hatte 2005 – im Alter von 19 Jahren – einen Polizisten erschossen. Damals war seine Tochter gerade einmal zwei Jahre alt.

Johnson soll laut AP am 29. November durch die Giftspritze getötet werden.

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Die Todesstrafe ist in den USA immer noch weit verbreitet. In den rot eingezeichneten Staaten ist die Todesstrafe erlaubt.
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Allerdings wird sie nicht überall angewendet. In den orangen Staaten wurde seit zehn Jahren niemand mehr exekutiert. In drei Staaten (Oregon, Pennsylvania, Kalifornien) wurde die Todesstrafe
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Die Todesstrafe ist in 24 Bundesstaaten (inklusive Washington D.C.) verboten. Und das passiert immer häufiger: Alleine seit Johnsons Tat 2005 haben elf Staaten die Todesstrafe abgeschafft.
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Das schlägt sich in den Todesurteilen nieder: Im Jahr 2000 wurden noch 223 Menschen zum Tode verurteilt. 2010 waren es noch 114 Personen, bis 2021 ging die Zahl auf 18 Verurteilungen zurück.
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Die allermeisten Tode werden durch die Giftspritze herbeigeführt. Es ist in manchen Staaten allerdings nicht die einzige erlaubte Art der Tötung. So können in Utah, Mississippi und Oklahoma

Ob die Hinrichtung auch vollstreckt wird, ist derzeit unklar. Die Anwälte Johnsons haben Berufung eingelegt. Sie zweifeln keinesfalls an der Schuld ihres Mandanten, wollen aber zumindest die Todesstrafe abwenden.

Der Verteidigung zufolge soll Rassismus beim Todesurteil eine Rolle gespielt haben. Johnson ist schwarz – sein Opfer war weiss. Auch wegen Johnsons Alter zur Tatzeit fordern die Anwälte ein neues Urteil. US-Gerichte seien dazu übergegangen, jugendliche Straftäter nicht mehr hinrichten zu lassen.

Die Generalstaatsanwaltschaft argumentiert hingegen, dass die Hinterbliebenen «lange genug auf Gerechtigkeit gewartet» hätten. Mit jedem verstrichenen Tag würde ihnen die Chance genommen, endlich mit ihrem Verlust abzuschliessen.

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