Der Transgender Kuchen Streit zwischen Konditor Jack Phillips und dem Bundesstaat Colorado wurde beigelegt.
Transgender Kuchen
Der Konditor Jack Phillips. - AFP
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Jack Phillips wollte für LGBTQ-Personen keinen Kuchen backen und wurde verklagt.
  • Er verklagte daraufhin auch den US-Bundesstaat Colorado.
  • Der Rechtsstreit wurde nun beigelegt.

Beide Seiten seien übereingekommen, dass es das Beste für alle sei, den Fall nicht weiterzuverfolgen, sagte Colorados Generalstaatsanwalt Phil Weiser. Demnach tragen beide jeweils ihre bisherigen Anwaltskosten. Die verfassungsrechtlichen Fragen, die der Fall aufwerfe, müssten anderweitig geklärt werden.

Jack Phillips, heisst der Inhaber der Konditorei «Masterpiece Cakeshop» in Denver. Er hatte sich wegen einer Hochzeitstorte für ein schwules Paar bereits einen jahrelangen Rechtsstreit mit den Behörden geliefert. Phillips weigerte sich aus religiösen Grunden die Torte zu backen.

Streit um Transgender Kuchen

Im vergangenen August verklagte er dann den Bundesstaat Colorado im Streit um eine Geburtstagstorte für eine Transgender-Frau.

Die Anwältin Autumn Scardina hatte im Juni 2017 einen Kuchen bestellt. Sie wollte mit ihm sowohl ihren Geburtstag, als auch den Jahrestag ihrer Geschlechtsumwandlung feiern wollte. Nachdem Phillips den Auftrag aus religiösen Gründen abgelehnt hatte, reichte sie Beschwerde bei der Bürgerrechtskommission des Bundesstaates ein.

Diese erklärte, die Beweise reichten aus, um eine Diskriminierungsklage zu unterstützen. Zugleich forderte sie beide Seiten auf, sich gütlich zu einigen. Phillips zog daraufhin wegen dem Transgender Kuchen vor Gericht.

Die Beilegung des Rechtsstreits mit dem Bundesstaat hat jedoch keine Auswirkungen auf die Zivilklage Scardinas, die diese weiter verfolgen kann. "Der heutige Tag ist ein Gewinn für die Freiheit», sagte Phillip. Dem Bundesstaat warf er Feindseligkeit gegen seinen Glauben vor.

Supreme Court hob Entscheid auf

Im vergangenen Juni hatte er im Streit um die verweigerte Hochzeitstorte für ein schwules ein Erfolg erzielt. Der Supreme Court hob mit sieben gegen zwei Stimmen eine vorherige Entscheidung der Bürgerrechtskommission auf.

Diese hatte befunden, Phillips habe alle Kunden unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung zu bedienen. Nach Ansicht des Obersten Gerichts zeigte die Kommission dabei aber eine unzulässige Feindseligkeit gegenüber den religiösen Überzeugungen des Konditors.

Ein Grundsatzurteil darüber, inwieweit Dienstleistungen gegenüber Homosexuellen und andren Gruppen aus religiösen Gründen verweigert werden dürfen, fiel dabei nicht.

Ad
Ad