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Klage gegen Trump wegen Vorgehen gegen Anti-Rassismus-Proteste grösstenteils abgewiesen

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USA,

Eine Richterin hat eine Klage gegen Trump wegen des Vorgehens der Sicherheitskräfte gegen «Black-Lives-Matter»-Demonstranten in weiten Teilen abgewiesen.

Trump am 1. Juni 2020
Trump am 1. Juni 2020 - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut der Richterin lassen sich die Anschuldigungen gegen Donald Trump nicht beweisen.
  • Die Klage der Bürgerrechtsorganisation ACLU ging zurück auf Ereignisse am 1. Juni 2020.
  • Das Vorgehen der Sicherheitskräfte habe sich gezielt gegen «schwarze Menschen» gerichtet.

Eine US-Richterin hat eine Klage gegen Ex-Präsident Donald Trump wegen des Vorgehens der Sicherheitskräfte gegen «Black-Lives-Matter»-Demonstranten in weiten Teilen abgewiesen. Die Anklage habe keine ausreichenden Beweise dafür vorgelegt, dass Trump und sein Umfeld es gezielt auf die Demonstranten abgesehen hätten, entschied die Washingtoner Bezirksrichterin Dabney L. Friedrich am Montag.

Die Klage der Bürgerrechtsorganisation ACLU ging zurück auf Ereignisse am 1. Juni 2020 bei «Black-Lives-Matter»-Protesten auf dem Lafayette-Platz vor dem Weissen Haus. Während der Proteste hatte sich Trump für eine Fotogelegenheit zu einer auf der anderen Seite des Platzes gelegenen Kirche begeben. Die Polizei hatte die Demonstranten zuvor mit Pfefferspray und Rauchbomben auseinander getrieben.

Donald Trump
US-Präsident Donald Trump posiert am 1. Juni vor der St. John's Church in Washington mit einer Bibel in der Hand. - AP Photo

Die Bürgerrechtler sahen darin einen Verstoss des Präsidenten gegen die verfassungsmässigen Rechte der Protestierenden. Das Vorgehen der Sicherheitskräfte habe sich gezielt gegen «schwarze Menschen» gerichtet. Der damalige Justizminister Bill Barr bestritt hingegen, dass das Vorgehen gegen die Demonstranten überhaupt mit Trumps Gang zu der Kirche in Verbindung stand.

Richterin: Anschuldigungen lassen sich nicht beweisen

Richterin Friedrich, die 2017 von Trump ernannt worden war, beschied nun, dass sich die Anschuldigungen nicht beweisen liessen. Die «blosse Behauptung», dass sich die Anordnung der Räumung des Lafayette-Platzes gezielt gegen die Black-Lives-Matter-Aktivisten richtete, reiche nicht aus. Die Anklage hätte entsprechende Absprachen in Trumps Umfeld, «die auf eine rechtswidrige Vereinbarung hindeuten», vorlegen müssen.

Sie wies auch die Forderung der Kläger nach einer gerichtlich angeordneten Änderung der Vorgaben für die Regierung für den Einsatz von Gewalt gegen Demonstranten zurück. Zugelassen wurden hingegen weitergehende Klagen gegen bundesbehördliche Einschränkungen von Protesten auf dem Lafayette-Platz sowie gegen an der Räumung beteiligte lokale Polizeistellen.

ACLU-Rechtsexperte Scott Michelman kritisierte die Entscheidung der Richterin scharf. Sie gebe der Regierung «im Wesentlichen grünes Licht für den Einsatz von Gewalt, einschliesslich tödlicher Gewalt gegen Demonstranten, solange Bundesbeamte behaupten, so die nationale Sicherheit zu schützen». Dies stelle die Beamten effektiv «über das Gesetz».

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