Die US-Regierung will die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln beibehalten und geht gegen ein Gerichtsurteil vor. Die Gesundheitsbehörde hat dazu geraten.
ARCHIV - Passagiere tragen Mund-Nasen-Schutz in der New Yorker U-Bahn Richtung Downtown. Foto: John Minchillo/AP/dpa
ARCHIV - Passagiere tragen Mund-Nasen-Schutz in der New Yorker U-Bahn Richtung Downtown. Foto: John Minchillo/AP/dpa - sda - Keystone/AP/John Minchillo
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Das Wichtigste in Kürze

  • In den USA hat ein Gericht die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln aufgehoben.
  • Die US-Regierung geht nun gegen dieses Urteil vor.
  • Laut der Gesundheitsbehörde sei die Maske für die Gesundheit noch notwendig.

Die US-Regierung geht juristisch gegen das Ende der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln vor.

Sie reichte am Mittwochabend (Ortszeit) einen Beschwerdebescheid ein. Sie setzte damit die Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung einer Bundesrichterin in Gang, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht.

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Eine riesige Maske ziert das Gesicht einer nachgebildeten Freiheitsstatue im New York-New York Hotel & Kasino in Las Vegas, Nevada. - dpa

Zuvor hatte sich die US-Gesundheitsbehörde CDC für eine Berufung ausgesprochen. Man sei weiterhin der Meinung, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln für die Gesundheit notwendig sei.

Gericht: Gesundheitsbehörde hat Befugnisse überschritten

Eine Bundesrichterin im US-Bundesstaat Florida hatte die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln am Montag für ungültig erklärt. Die nationale Gesundheitsbehörde CDC habe mit der entsprechenden Verfügung ihre Befugnisse überschritten, hiess es in der Entscheidung. Vorerst müssen Passagiere in Flugzeugen, Zügen und anderen Verkehrsmitteln daher nun keine Masken mehr tragen. Die US-Regierung hatte mit juristischen Schritten gegen die Entscheidung auf eine Stellungnahme der CDC gewartet.

Präsident Joe Biden hatte die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln kurz nach seinem Amtsantritt im Januar 2021 angestossen. Die Gesundheitsbehörde CDC verfügte einige Tage später, dass in Flugzeugen, auf Schiffen, Fähren, in Zügen, U-Bahnen, Bussen, Taxis und ähnlichen Verkehrsmitteln Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Die Pflicht gilt auch in Flughäfen, Bahnhöfen und Häfen. Die Regelung wurde mehrfach verlängert, zuletzt bis Anfang Mai. In den vergangenen Monaten gab es zunehmend Widerstand, auch von Fluggesellschaften.

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