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Berner Kantonsregierung protestierte bei jurassischer Regierung

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die Berner Kantonsregierung hat im vergangenen Winter ein Protestschreiben an die jurassische Regierung gerichtet. Zuvor hatte der frisch gewählte jurassische Regierungsrat Valentin Zuber (SP) die Jurafrage als noch nicht für beendet erklärt.

Der jurassische SP-Politiker Valentin Zuber (links) zog im November den Unmut der Berner Kantonsregierung auf sich. (Archivbild)
Der jurassische SP-Politiker Valentin Zuber (links) zog im November den Unmut der Berner Kantonsregierung auf sich. (Archivbild) - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Zuber habe im November am Tag nach seiner Wahl im Radiosender RTS La Première gesagt, die Jurafrage sei erst zu 99,9 Prozent gelöst. Das Vorgehen des Kantons Bern sei in Belprahon nicht sauber gewesen.

Das schrieben Mitglieder des bernischen Grossen Rats aus SVP, Mitte und FDP in einer Interpellation, in welcher sie sich beim Berner Regierungsrat nach der Rechtmässigkeit von Zubers Aussage und der Reaktion Berns erkundigten.

Er habe schnell reagiert, ging aus einer am Montag veröffentlichten Vorstossantwort des Regierungsrats hervor. Die jurassische Regierung habe nach Erhalt des Protestschreibens «unmissverständlich bestätigt, dass die Jurafrage auf institutioneller Ebene endgültig abgeschlossen ist».

Die Aussagen Zubers stünden «im Widerspruch zum Wortlaut und Geist des Konkordats, das unter der Ägide des Bundes abgeschlossen wurde», schrieb der Regierungsrat weiter. Mit diesem Konkordat hätten sich der Kanton Bern und der Jura dazu verpflichtet, allen territorialen Streitigkeiten zwischen ihnen endgültig ein Ende zu setzen.

Sollte eine weitere Gemeinde den Kanton wechseln wollen, «wäre rechtlich nicht dieser hypothetische zukünftige Kanton, sondern der Kanton Bern zuständig», wie es weiter hiess.

Er habe zudem bereits 2021 allen Gemeinden des Berner Juras mitgeteilt, dass die Frage der Kantonszugehörigkeit der bernjurassischen Gemeinden abgeschlossen sei, so der Regierungsrat. Er halte es daher nicht für notwendig, weitere ausdrückliche Garantien von der jurassischen Regierung zu verlangen.

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