Coronavirus: Gericht bestätigt vorerst Impfpflicht an US-Universität

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USA,

Eine Universität in den USA hatte eine Impfpflicht gegen das Coronavirus verfügt. Acht Studenten wollten die Anordnung vor Gericht anfechten.

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Eine Impfung gegen das Coronavirus. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Acht Studenten wehrten sich gegen eine Impfpflicht an ihrer Uni.
  • Ein Gericht hat diese aber vorerst für rechtens befunden.

Ein Gericht hat die Impfpflicht gegen das Coronavirus an einer US-Universität vorläufig für rechtmässig befunden. In Anerkennung der bedeutenden Freiheit der Studenten, unerwünschte medizinische Behandlungen zu verweigern, erlaube die Verfassung des Landes der Indiana University jedoch das Vorgehen mit Blick auf das legitime Interesse für die öffentliche Gesundheit, hiess es in dem Urteil.

Acht Studierende hatten argumentiert, dass die Impfpflicht ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Autonomie verletze. Ihr Anwalt hat am Montag Berufung angekündigt. Der Richter betonte in seinem Urteil aber auch, dass es sich nicht um eine endgültige Entscheidung in der Sache handele.

Coronavirus: Maskenpflicht soll aufgehoben werden

Vielmehr ginge es um den Fall um eine einstweilige Verfügung. Dank der Impfpflicht der Universität könnten Studierende, Lehrkräfte und Angestellte auf Masken und Abstandsregeln im Klassenzimmer, Labor oder in der Freizeit und bei ausserschulischen Aktivitäten verzichten, hatte die Indiana University in Bloomington ihr Vorgehen gerechtfertigt.

Die Universität hatte die Impfpflicht gegen das Coronavirus, die ab Herbstsemester gelten soll, bereits im Mai angekündigt. Aufgrund medizinischer oder religiöser Gründe kann eine Ausnahme beantragt werden.

Wie finden Sie die Impfpflicht an der US-Uni?

Kläger wollen in Berufung gehen

«Die heutige Entscheidung bedeutet nicht das Ende des Kampfes der Studenten - wir planen, sofort gegen die Entscheidung des Richters in Berufung zu gehen», reagierte der Anwalt der Studenten, James Bopp Jr., in einer Mitteilung.

Das Recht, die Universität zu besuchen, dürfte nicht davon abhängig gemacht werden, dass Studierende etwa auf ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verzichten müssten. Die Universität hingegen begrüsste die Entscheidung auf Anfrage. Das Urteil sorge für eine sichere Rückkehr zum Unterricht, hiess es.

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