Wer «Quiet Quitting» betreibt, kündigt innerlich – und macht im Job nur, was unbedingt nötig ist. Nun macht ein weiterer Begriff die Runde: «Quiet Constraint».
Quiet Constraint Arbeit Informationen
Wer mit Absicht wertvolle Informationen bei der Arbeit zurückhält, betreibt «Quiet Constraint». - Unsplash
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Das Wichtigste in Kürze

  • Teilt ein Arbeitnehmer wichtige Informationen nicht, leidet oft das ganze Unternehmen.
  • Als «Quiet Constraint» bezeichnet man diese absichtlich unterlassene Kommunikation.
  • Der beste Ansatz, um das Phänomen anzugehen, liegt deshalb in der Unternehmenskultur.

Viel Stille statt Kommunikation: «Quiet Quitting» und »Quiet Firing» sind Begriffe, die in der Arbeitswelt genutzt werden, um die innere Kündigung von Arbeitnehmern zu beschreiben, oder – im Gegenteil – das stille Vergraulen aus dem Job durch Vorgesetzte.

Doch ein weiteres Phänomen hat mit fehlender Kommunikation zu tun: «Quiet Constraint».

Damit sei gemeint, dass Arbeitnehmer mit Absicht wertvolle Informationen zurückhalten, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Jan Tibor Lelley.

Sie teilen also ihr Wissen nicht mehr mit Kolleginnen und Kollegen, dem Vorgesetzten oder dem Unternehmen insgesamt, sondern behalten es lieber für sich.

Wissen Job Quiet Constraint
Wer sein Wissen im Job manchmal lieber für sich behält, betreibt vielleicht eine Form von «Quiet Constraint». - Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn

Das Ergebnis: Prozesse werden gefährdet, und das Arbeitsklima leidet. Letztendlich könne so der Erfolg eines Unternehmens untergraben werden, so Lelley.

Mögliche Gründe für das Verhalten gibt es viele. Talent, das am Arbeitsplatz nicht abgefragt wird etwa. Oder es fehlen schlicht und einfach passende Kanäle, auf denen Informationen gut geteilt werden können.

Weitergabe von Wissen gehört zu Nebenpflichten des Arbeitsvertrags

Doch ist das Zurückhalten von arbeitsrelevantem Wissen eigentlich mit dem Arbeitsvertrag vereinbar? Eher nicht. Denn die Verpflichtung wichtige Informationen weiterzugeben ergibt sich aus den sogenannten «Nebenpflichten» des Arbeitsvertrags.

«Der Arbeitgeber muss sich so am Arbeitsplatz verhalten, dass nach Möglichkeit das Beste an Arbeitsleistung abgeliefert wird», so Arbeitsrechtler Lelley. «Und so etwas wie Wissen teilen, wie das Wissen weitergeben, das gehört natürlich dazu.»

Sinnvoller als als Arbeitgeber Mitarbeiter zum Weitergeben von Wissen zu zwingen, sei aber bei der Unternehmenskultur anzusetzen – und dort die Dinge «geradezurücken», rät Lelley

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