Stillzeit ist Arbeitszeit und muss bezahlt werden. Wir stellen fünf Punkte vor, die das Gesetz vorgibt.
Rechtsschutz
Eine Mutter stillt ihr Baby während der Arbeit. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Stillzeit gilt als Arbeitszeit und muss auch bezahlt werden.
  • Das Gesetz gibt dazu fünf Punkte vor.
Ad

Entscheidet sich eine Mutter ins Berufsleben zurückzukehren, muss sie nicht zwingend abstillen. Denn: Das Gesetz sieht explizit den Schutz von stillenden Müttern am Arbeitsplatz vor. Wir stellen auch fünf Punkte aus dem Gesetz vor.

Stillzeit als bezahlte Arbeitszeit

Gemäss den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes muss stillenden Müttern genügend Zeit für das Stillen oder Abpumpen zur Verfügung gestellt werden. Bei einer regulären Arbeitszeit von acht Stunden beträgt diese Zeit 90 Minuten. Bei kürzeren Arbeitszeiten verkürzt sich entsprechend die Zeit für das Stillen oder Abpumpen.

Haben Sie am Arbeitsplatz gestillt oder kennen Sie eine Frau, die am Arbeitsplatz stillt?

Ergänzung zu regulären Pausen

Diese Stillzeit gilt nebst den regulären Pausen, die im Arbeitszeitgesetz festgelegt sind. Dieser zusätzliche Anspruch darf nicht mit den regulären Pausen verrechnet werden.

Dauer während des ersten Lebensjahres:

Das Recht auf Stillzeit gilt während des gesamten ersten Lebensjahres des Kindes. Dies gewährleistet, dass stillende Mütter auch nach der Rückkehr in den Beruf weiterhin die Möglichkeit haben, ihr Kind zu versorgen.

Baby
Das Gesetzt schützt stillende Frauen. - Depositphotos

Anforderungen an das Stillzimmer

Das Arbeitsgesetz schreibt vor, dass das Stillzimmer bestimmte Kriterien erfüllen muss, um den Bedürfnissen stillender Mütter gerecht zu werden. Dazu gehören unter anderem eine angemessene Ausstattung, Privatsphäre und Hygienestandards.

Beschränkungen bei der Arbeitszeit und Tätigkeit

Stillende Mütter dürfen keine schweren Arbeiten verrichten und dürfen nicht mehr als neun Stunden pro Tag arbeiten. Diese Bestimmungen sollen sicherstellen, dass die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mütter und ihrer Kinder geschützt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese arbeitsrechtlichen Vorschriften zwingend sind und nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmerin abgeändert werden können, auch nicht mit ihrer Zustimmung.

Es gibt jedoch Ausnahmen von diesen Regelungen für bestimmte Betriebe, in denen das Arbeitsgesetz möglicherweise nicht gilt.

Es ist ratsam, sich in solchen Fällen bei der zuständigen kantonalen Behörde oder dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zu informieren, um die geltenden Bestimmungen zu erfahren.

***

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

Mehr zum Thema:

MutterGesetzRechtsschutz