Rechtsschutz: Referenzzinssatz gesunken – hast du schon reagiert?
Der Referenzzinssatz ist seit September 2025 wieder auf 1,25 Prozent gesunken. Weisst du, ob du davon profitieren kannst?

Das Wichtigste in Kürze
- Der Referenzzinssatz liegt aktuell bei 1,25 Prozent – gesunken seit September 2025.
- Wer einen Mietvertrag mit höherem Referenzzins hat, kann eine Senkung verlangen.
- Die Vermieterin senkt die Miete nie von sich aus – du musst selbst aktiv werden.
Der Referenzzinssatz bleibt aktuell unverändert bei 1,25 Prozent. Klingt technisch, hat aber direkte Auswirkungen auf deine Miete.
Der Mietzins ist meistens an den Referenzzinssatz gekoppelt. Sinkt der Referenzzins, hast du als Mieterschaft grundsätzlich einen Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Als Mieter musst du dafür aber selbst aktiv werden.
Das heisst konkret: Mietverhältnisse, die auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder höher beruhen, können grundsätzlich einen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion geltend machen.

Und jetzt lohnt es sich besonders, schnell zu handeln: je schneller du reagierst, desto schneller kannst du, kannst du mit einer tieferen Miete ab Juli 2026 rechnen.
So gehst du vor
Schreib deiner Vermieterin per Einschreiben und verlange die Mietzinssenkung auf den nächsten Kündigungstermin. Reagiert die Vermieterschaft nicht oder lehnt sie ab, kannst du dich an die Schlichtungsbehörde wenden.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.












