Rechtsschutz: Darfst du alles vom Online-Shopping zurückschicken?

Emilia Rechtsschutz
Emilia Rechtsschutz

Zürich,

Du bist mit deinem Online-Einkauf unzufrieden? Wir erklären dir, worauf du bei einer Rücksendung achten musst.

Online-Shopping
Nicht nur unterwegs, sondern auch im Internet lässt sich die Prepaid-Karte bequem einsetzen. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht.
  • Viele Händler bietet aber freiwillig eine Retournierung an.
  • Bis wann du die Ware retournieren musst, ist unterschiedlich.

Endlich ist das neue Outfit angekommen – ausgepackt, anprobiert und enttäuscht. Passt nicht, sieht nicht aus wie auf den Fotos. Und was nun?

Kurz Chat-GPT gefragt, ob du das zurückschicken darfst und dann sagt er dir «Ja sicher, weil 14 Tagen Rückgaberecht». Aber Vorsicht: Das gilt in Deutschland! In der Schweiz läuft das anders.

Tipp 1: Kein generelles Rückgaberecht

Online-Bestellungen können nicht automatisch zurückgeschickt werden. In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht. Bestellt ist bestellt. Nur wenn der Händler in seinen AGB dir ein Rückgaberecht gibt, kannst du die Ware zurücksenden. Viele grosse Shops wie Zalando oder Digitec bieten das freiwillig an – das ist aber Kulanz, nicht Gesetz.

Kaufst du viel online ein?

Tipp 2: Ausnahme Haustür- oder Telefonverkauf

Das Schweizer Recht kennt aber Ausnahmen: Wenn dir jemand etwas am Telefon oder an der Haustüre verkauft, hast du 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Online-Shops gelten dabei nicht als sogenannte Haustürgeschäfte.

Tipp 3: Immer Belege sichern

Wenn ein Händler Rückgabe erlaubt, solltest du unbedingt die Quittung deines Päckli von der Post aufbewahren. Ohne Nachweis stehst du im sonst bei einem Streit ohne dein Outfit und ohne Geld da.

Beim Online-Shopping kannst du nur Ware zurückschicken, wenn der Shop ein Rückgaberecht freiwillig gewährt. Also: immer AGB lesen, Quittungen aufbewahren – und wenn’s hart auf hart kommt, hilft dir deine Rechtsschutzversicherung.

***

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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Kommentare

User #4730 (nicht angemeldet)

Die "Rücksenditis" ist seit Jahren eine grassierende Krankheit in der Schweiz. Sehr eindrücklich zu beobachten war das etwa zu Beginn der Corona-Krise, als nur eine gewisse Anzahl Kunden in die Geschäfte gelassen wurde. Die Warteschlangen bildeten sich nicht vor den Filialen der Lebensmittelverteiler sondern vor den Postämtern!

User #3068 (nicht angemeldet)

Die meisten Händler erlauben Rückgabe nur aus Goodwill, um gut dazustehen. Sonst kaufen 10 irgendwas ohne zu denken, schicken es zurück und bewerten dann schlecht und heulen herum, wenn der Händler etwas nicht zurücknimmt. Und ich merke bei vielen Artikeln: Bei Händlern die weniger Kulant sind mit freiwillig zurücknehmen, ist es oft noch günstiger, da die anderen die vielen Retouren knallhart in die Verkaufspreise einkalkulieren. Bei Garantiefällen ist es natürlich etwas anderes. Wichtig ist daher, dass Händler nur Vorauskasse machen, dann hat jeder Pech, der Zeug zurückschickt obwohl er nicht darf.

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