Zürcher Staatsanwaltschaft legt Berufung im Fall «Travis» ein
Der Influencer «Travis the Creator» muss vor das Zürcher Obergericht. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen den weitgehenden Freispruch des Bezirksgerichts Zürich eingelegt. Dem Influencer wurde Vergewaltigung in mehreren Fällen vorgeworfen.

Die Berufung richtet sich gegen die Freisprüche im Fall von vier der fünf mutmasslichen Geschädigten, wie ein Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage von Keystone-SDA sagte. Die Berufung legte die Staatsanwaltschaft nach Analyse des schriftlichen Urteils ein.
Das Bezirksgericht Zürich verkündete sein Urteil am 5. Dezember 2025 öffentlich. Die Richter sprachen den Influencer lediglich wegen eines Bildes auf seinem Handy schuldig, das ihn beim Sex mit einer Geschädigten zeigte. Er sollte zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem eine Verurteilung wegen mehrfacher Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung gefordert und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren sowie einen Landesverweis von zwölf Jahren für den Ghanaer verlangt.
Dass der Influencer nicht schuldig gesprochen wurde, erklärte der Richter mit dem alten Sexualstrafrecht. Dieses galt bis 2024. Seit der Änderung gilt auch ein «Nein» als Abwehr. Zuvor brauchte es irgendeine Form von Abwehrhandlung, um eine Tat als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung zu qualifizieren.
Die Frauen, die den Influencer anzeigten, sagten zwar «Nein». «Sie redeten aber nicht davon, dass er sie gewaltsam festgehalten hat», begründete der Richter den Freispruch. Nach neuem Recht wäre er für das Ignorieren des «Nein» wohl verurteilt worden.
«Travis» gaukelte den Frauen vor, ihre Karriere im Fashion-, Model- und Musikbusiness zu fördern. Die Übergriffe ähnelten sich gemäss Anklage alle: Er traf die Frauen zu Foto-Shootings und überrumpelte sie dann. Die Frauen mussten – angeblich für die Fotos – leicht bekleidet auf allen Vieren posieren. Er entblösste sich unbemerkt und überwältigte sie.
Nach den Vergewaltigungen habe er getan, als sei «nichts gewesen». Er hörte mit seinen Opfern Musik oder schaute Fotos mit ihnen an. «Den Frauen erschwerte dies die Einordnung, dass ihnen etwas Unrechtes passiert ist», sagte die Staatsanwältin am Prozess.
Seine Anwältin forderte einen Freispruch, weil alles einvernehmlich gewesen sei. Die Verteidigerin sagte vor Gericht, das Strafverfahren gegen «Travis» sei keineswegs ein «Me-Too-Fall», sondern eine Hetzjagd. Mit dem Freispruch erhielt der vorbestrafte Beschuldigte 2600 Franken aus der Staatskasse für die erlittene Untersuchungshaft.






