Kommunikation: Lohnt sich eine Geräteversicherung?
Eine Geräteversicherung schützt vor unerwarteten Kosten. Ob sie sich lohnt, hängt von Prämie, Selbstbehalt und bestehender Deckung ab.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Geräteversicherung ist dann sinnvoll, wenn einzelne Komponenten besonders teuer sind.
- Die Prämien und der Selbstbehalt sollten dem Wert des versicherten Geräts entsprechen.
- Prüfen Sie vor Abschluss die Kündigungsfrist, die Ersatzleistung und die Entschädigung.
Ein Sturz auf dem Perron genügt, und schon ist das Display des Telefons defekt. Ein umgestossenes Glas auf dem Pult kann auch einen Laptop unbrauchbar machen. Und wenn der Router ausfällt, funktionieren zu Hause Internet und Festnetztelefonie unter Umständen nicht mehr.
Genau auf solche Momente zielen die Geräteversicherungen ab, die beim Kauf im Laden oder im Abo angeboten werden. Die eigentliche Frage ist, ob sich der monatliche Betrag über die gesamte Laufzeit tatsächlich auszahlt.
Welche Geräte eine Police überhaupt umfasst
Geräteversicherungen können Displaybruch, Sturz- und Flüssigkeitsschäden an Handy, Tablet und Laptop abdecken. Welche Geräte und Schadenursachen tatsächlich eingeschlossen sind, hängt allerdings vom Vertrag ab. Auch Diebstahl ist nicht automatisch versichert.
Beim Router ist zusätzlich zu klären, ob er gekauft wurde oder ob er dem Anbieter gehört. Davon und von den Vertragsbedingungen hängt ab, wer bei einem Defekt zuständig ist. Entscheidend ist der Selbstbehalt, denn er bestimmt mit, wie viel von einem Schaden am Ende wirklich übernommen wird.
Bei beispielsweise acht Franken Prämie pro Monat fallen über zwei Jahre 192 Franken an. Kommen bei einem Schaden 100 Franken Selbstbehalt dazu, beträgt der eigene Aufwand bereits 292 Franken.

Wie das Bundesamt für Kommunikation in seiner Fernmeldestatistik für 2024 zeigt, wächst der Schweizer Markt im Bereich Mobilfunk weiter an. Landesweit bestanden damals knapp zehn Millionen Mobilfunkverträge, und das heruntergeladene Datenvolumen legte gegenüber dem Vorjahr um rund 13 Prozent zu.
Daneben verzeichnet die Statistik gut vier Millionen Festnetz-Internetanschlüsse, ein gegenüber dem Vorjahr nahezu stabiler Wert. Nur noch gut jeder achte der statistisch erfassten Telefonanrufe wurde von einem Festnetztelefon aus getätigt.
Telefonie, Arbeit und Unterhaltung hängen im Alltag damit stark von funktionierenden Geräten und zuverlässigen Verbindungen ab.
Kommunikation: Wo Hausrat und Garantie bereits greifen
In der Schweiz sind manche Schäden bereits anderweitig gedeckt, sodass keine zusätzliche Geräteversicherung nötig ist. So übernimmt die Hausratversicherung im vereinbarten Umfang Schäden durch Feuer, bestimmte Wasserereignisse und Einbruchdiebstahl.
Ein umgestossenes Glas oder ein selbst verursachter Sturz sind gewöhnlich nicht durch die Grunddeckung abgedeckt. Dafür ist eventuell eine zusätzliche Hausrat-Kaskoversicherung nötig.
Wer den einfachen Diebstahl auswärts eingeschlossen hat, kann mit dem Handy auch unterwegs und in den Ferien geschützt sein. Dabei sind jedoch Selbstbehalt, Versicherungssumme und Ausschlüsse zu beachten.

Hinzu kommen mögliche Ansprüche aus Gewährleistung oder Garantie. In der Schweiz gilt für Gewährleistungsansprüche grundsätzlich eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die konkreten Rechte können jedoch durch die Vertragsbedingungen verändert oder ausgeschlossen werden.
Ein Akku, der nach acht Monaten versagt, ist deshalb nicht automatisch ein Garantiefall. Entscheidend ist unter anderem, ob ein ursprünglicher Mangel, normaler Verschleiss oder eine unsachgemässe Nutzung vorliegt. Ein festgestellter Mangel sollte umgehend beim Verkäufer gemeldet werden.
Die Rechnung im konkreten Einzelfall
Am Ende zählt schlicht das Verhältnis zwischen Prämie, Selbstbehalt und dem aktuellen Wert des Geräts. Bei einem Handy für 300 Franken lohnt sich eine Police mit hohem Selbstbehalt in aller Regel nicht. Bei einem Laptop für über 2000 Franken kann dieselbe Rechnung dagegen deutlich anders ausfallen.
Eine feste Grenze bei der Hälfte des Neupreises lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Entscheidend sind die Prämien über die geplante Versicherungsdauer, mögliche Reparaturkosten und die tatsächlich zugesicherte Entschädigung.

Ebenso wichtig ist die Frage, wie schnell im Schadensfall ein brauchbares Ersatzgerät zur Verfügung steht. Für Personen, die beruflich darauf angewiesen sind, dass die Kommunikation ohne Unterbrechung weiterläuft, ist eine rasche Ersatzlösung besonders wichtig. Ob die Police ein Leihgerät oder einen schnellen Austausch vorsieht, muss ausdrücklich geprüft werden.
Eine Geräteversicherung kann vor allem bei teuren und neu gekauften Geräten mit hohem Wiederbeschaffungswert sinnvoll sein. Das gilt besonders, wenn ein Ersatz das eigene Budget stark belasten würde.
Drei Punkte beachten
Zunächst wären da die Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist. Achten Sie darauf, dass sich einige Policen ohne rechtzeitige Kündigung automatisch verlängern. Dann stellt sich die Frage, ob im Schadensfall eine Reparatur erfolgt oder ein fabrikneues beziehungsweise ein aufbereitetes Austauschgerät geliefert wird. Schliesslich ist die maximale Entschädigung zu klären, insbesondere die Frage, ob sie mit dem Alter des Geräts sinkt.

Wer diese drei Punkte vor der Unterschrift klärt, entscheidet nüchtern statt aus dem Bauch heraus. Eine Geräteversicherung bleibt am Ende ein Werkzeug, das zur eigenen Situation passen muss.















