Hypothek und Scheidung: Wer zahlt, wer bleibt, wer geht?
Bei einer Scheidung müssen zahlreiche finanzielle Dinge neu geordnet werden. Dies betrifft natürlich auch eine gemeinsam aufgenommene Hypothek.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Ehepartner kann die Hypothek übernehmen, wenn die Bank zustimmt.
- Bei einer vorzeitigen Auflösung fallen zusätzliche Kosten an.
Mit einer Hochzeit wird nicht immer ein Bund fürs Leben geschlossen. Laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) wurden 2023 rund 16'200 Ehen geschieden, bei einer Scheidungsziffer von etwa 1,9 pro 1000 Einwohner.
Langfristig enden etwa 40–45 Prozent der Ehen in einer Scheidung. Diese Rate ist seit Jahren stabil und eine Trendwende ist nicht abzusehen. Das bedeutet: Zwei von fünf Ehen gehen zu Bruch.
Scheidungen nach langen Ehen (über 20 Jahre) machen etwa 20–25 Prozent der Scheidungen aus, mit einem leichten Anstieg bei Paaren über 50, was auf gesellschaftliche Veränderungen wie höhere Akzeptanz von Scheidungen zurückzuführen ist. Gerade bei diesen ist es oft schwierig, die eng verflochtenen finanziellen Verhältnisse aufzulösen.
Die Hypothek nach der Scheidung
Da Hypotheken oft über viele Jahre laufen, sind sie auch bei Scheidungen ein grosses Thema. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit der Hypothek umzugehen. Vieles hängt davon ab, wie das Verhältnis der beiden Ehepartner zueinander ist: Handelt es sich um eine Trennung in Freundschaft, bei der beide noch kommunizieren, oder sind sie zutiefst zerstritten?

In der Schweiz bleibt bei einer Scheidung die Hypothek oft an beide Ehepartner gebunden, bis eine vertragliche Änderung erfolgt. Der ausgezogene Partner bleibt haftbar, es sei denn, die Bank stimmt einer Übertragung oder Änderung zu.
Dies erfordert eine erneute Prüfung der Tragbarkeit. Solche Lösungen sind bei einvernehmlichen Scheidungen möglich, etwa wenn Kinder involviert sind, aber rechtlich und finanziell komplex.
Die Übertragung auf einen der Ehepartner
Allerdings sind viele Menschen nicht gewillt, weiterhin eine Hypothek abzuzahlen, wenn sie das Haus selbst nicht nutzen. Oft ist es auch eine Frage der finanziellen Möglichkeiten, denn nach dem Auszug müssen sie nun Miete zahlen.
Ein Ehepartner kann die Hypothek übernehmen, wenn die Bank zustimmt und die Tragbarkeit gegeben ist. Dies erfordert eine Vertragsänderung (Novation) und oft eine Abfindung an den ausziehenden Partner, was die Finanzierung erschwert.

Dies ist jedoch für eine einzelne Person eine enorme finanzielle Belastung. Die Bank wird in diesem Fall die Kreditwürdigkeit und Tragbarkeit der Hypothek erneut prüfen. Eine Neuberechnung kann hier dazu führen, dass keine Neuvereinbarung zustande kommt.
Der Verkauf der Immobilie
Beim Verkauf der Immobilie wird die bestehende Hypothek in der Regel abgelöst, und der Verkaufserlös wird nach Abzug der Hypothekenschuld zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Der Käufer finanziert die Immobilie mit einer neuen Hypothek, deren Konditionen unabhängig vom Verkaufspreis sind.
Der Verkaufspreis orientiert sich am Marktwert, der durch Lage, Zustand und Marktlage bestimmt wird.

Natürlich gelten auch hier die üblichen Regeln zur Tragbarkeit der Hypothek. Wer nach der Scheidung die gemeinsame Immobilie verkaufen möchte, sollte potenzielle Käuferinnen und Käufer daher gründlich auf ihre Finanzkraft überprüfen.
Ein Problem bei dieser Variante können unterschiedliche Marktbedingungen sein, die den Verkaufserlös beeinflussen. Die Zinskonditionen der neuen Hypothek des Käufers haben keinen direkten Einfluss auf den Verkaufspreis.
Die vorzeitige Auflösung
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Hypothek aufzulösen. Sind die finanziellen Mittel vorhanden, kann der Restbetrag beispielsweise in einer Summe gezahlt werden. Doch auch diese Lösung führt zu Verlusten.
Bei einer vorzeitigen Auflösung der Hypothek kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, da sie auf zukünftige Zinszahlungen verzichtet. Im Gegensatz zu Hypothekenzinsen, die als Schuldzinsen abgezogen werden können, ist diese Entschädigung in der Schweiz nicht steuerlich absetzbar.

Paare mit einer Hypothek, die sich scheiden lassen möchten, sollten auf jeden Fall ein Beratungsgespräch bei der Bank vereinbaren. Die Bank kann verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Oft zeigen sich Banken auch flexibel, beispielsweise bei der Berechnung der Tragbarkeit. So bleibt zumindest noch Hoffnung.